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Berset erklärt, weshalb nur Grossveranstaltungen verboten sind
Aus News-Clip vom 28.02.2020.
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Grossveranstaltungen verboten Was mache ich mit meinem Ticket?

Der Bund hat Grossveranstaltungen verboten. Müssen Veranstalter nun Tickets zurückerstatten? Ein Experte klärt auf.

Wegen der steigenden Zahl von Coronavirus-Fällen untersagt der Bund vorerst alle Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen – private wie öffentliche. Dieses Verbot tritt per sofort in Kraft und gilt bis am 15. März 2020. Es kann verlängert oder auch jederzeit geändert werden.

Was bedeutet das nun für Personen, die bereits viel Geld für Tickets für eine Grossveranstaltung ausgegeben haben? Privatrechtsexperte Vito Roberto weiss Antwort.

Vito Roberto

Vito Roberto

Professor für Privatrecht

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SRF News: Muss mir der Veranstalter das Geld für mein Veranstaltungsticket zurückerstatten?

Vito Roberto: Ja. Wenn eine vertragliche Leistung wegen Zufall oder höherer Gewalt nicht erbracht werden kann, werden beide Parteien frei. Findet also die Veranstaltung nicht statt, muss das Ticket zurückerstattet respektive nicht bezahlt werden. Dies betrifft eben die Risikosphäre des Veranstalters.

Wie sieht es aus, wenn ich ein Combi-Ticket gekauft habe, zum Beispiel eine Reise und Veranstaltung?

Wurde ein Combi-Ticket gekauft, also zum Beispiel ein SBB-Ticket zusammen mit dem Eintrittsticket, kann man beides zurückgeben und erhält den ganzen Preis zurück. Ein Beispiel wäre ein SBB-Ticket zusammen mit dem Eintritts-Billett zum Autosalon.

Ein Schadenersatz für die Kosten einer Reise oder eines Hotels, das man separat gebucht hat, kann dagegen nicht verlangt werden. Wer also selber ein Hotel gebucht oder das SBB-Billett gelöst hat, kann diese Ausgaben nicht vom Veranstalter ersetzt verlangen. Der Veranstalter muss bloss den erhaltenen Betrag zurückerstatten, nicht einen darüber hinausgehenden Schaden ersetzen.

Muss ich bereits bezahlte Reisen antreten? Darf ich meine Zahlung zurückverlangen, wenn ich aus Angst vor Ansteckung nicht reisen will?

Reisen können abgesagt werden, wenn der Bund vor Reisen in diese Gebiete warnt. Wenn man bloss Angst vor einer Reise in ein Gebiet bzw. vor einer Teilnahme an einer Veranstaltung hat, bleibt man an den Vertrag gebunden. Man kann in diesen Fällen keine Rückzahlung des Preises verlangen.

Und wenn ich bereits krank bin – gibt es dann Geld zurück?

Wenn die Veranstaltung stattfindet, der Teilnehmer jedoch krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann, liegt das in seiner Risikosphäre, das heisst, er muss trotzdem bezahlen respektive kann nichts zurückverlangen.

Das Gespräch führte Michael Perricone.

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