Bei «besonders leichten Fällen» von pädokriminellen Straftaten soll ein Richter von einem lebenslangen Berufsverbot absehen können. Darauf haben sich die Räte gestern Abend geeinigt. Darunter sollen Fälle von Jugendliebe fallen, wie sie auch die Initianten der Pädophilen-Initiative als Sonderfall hervorgehoben haben, aber beispielsweise auch besonders leichte Fälle von sexueller Belästigung.
Wenn eine Volksinitiative angenommen wird, sind nicht einfach alle anderen Bundesverfassungsartikel ausser Kraft gesetzt.
Diesen Ermessensspielraum möchte eine Mehrheit der Parlamentarier den Gerichten belassen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga ist zufrieden – und sieht die Rechtsstaatlichkeit gewahrt: «Wenn eine Volksinitiative angenommen wird, sind nicht einfach alle anderen Bundesverfassungsartikel ausser Kraft gesetzt.»
Sommaruga: Verhältnismässigkeit ist gewährleistet
Die Bundesverfassung verlange, dass Gesetze dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung tragen, so Sommaruga. «Das hat das Parlament nun genau gemacht.»
Keine Gnade fand der Wunsch nach einer Abschwächung der Dauer des Tätigkeitsverbots: Einmal gegen einen Verurteilten ausgesprochen, soll es ein Leben lang gelten – ohne spätere Überprüfungsmöglichkeit. Der Bundesrat und die Ratslinke hatten eine Überprüfung nach zehn Jahren vorgeschlagen.
Den Entscheid gegen eine Überprüfung hält Sommaruga für weniger schwerwiegend: «Wichtig ist, dass ein Richter beim Verhängen eines Tätigkeitsverbots einen minimalen Handlungsspielraum hat.»
Es ist auch zu seinem Schutz, dass er nicht mehr als Lehrer arbeitet oder Kinder trainiert, es gibt genügend andere Berufe.
Natalie Rickli, Verfechterin der wortgetreuen Umsetzung der Pädophilen-Initiative in Nationalrat, kann mit der Härtefallklausel leben – widerwillig. Denn ihrer Ansicht nach braucht es bei pädophilen Straftätern keinen Spielraum. «Hier hat das Volk klar gesagt: Personen, die Kinder oder abhängige Personen missbrauchen, sollen nicht mehr mit diesen arbeiten dürfen.» Ein Pädophiler bleibe pädophil, so Rickli.
Rickli: Rechte der Opfer wichtiger als Beruf des Täters
«Es ist darum auch zu seinem Schutz, dass er nicht mehr als Lehrer arbeitet oder Kinder trainiert, es gibt genügend andere Berufe», argumentiert die SVP-Frau, und fügt hinzu: «Die Rechte der Opfer gehen vor den Berufswünschen der Täter.»
Insgesamt sehe sie sich aber auf der Siegerseite, so Rickli. «Natürlich müssen wir das mit der Härtefallklausel jetzt hinnehmen, aber es wurde uns versprochen, es würden sehr wenige Fälle sein. Wir werden das monitoren. Ich bin zufrieden.»