Die Entgleisung durch einen Radbruch an einem Güterzug im Gotthard-Basistunnel von Mitte August wird auf voraussichtlich 130 Millionen zu stehen kommen. Die wichtigsten Antworten zur Haftung und zu möglichen präventiven Massnahmen hat SRF-Inlandredaktor Iwan Santoro.
Wer haftet für den Schaden?
Für den mittlerweile auf 130 Millionen Franken bezifferten Schaden haftet heute gemäss Gesetz das Unternehmen, das den Lokführer stellt. Im konkreten Fall ist das SBB Cargo und damit die SBB. Sie begleicht den Schaden, bis die Haftungsfrage geklärt ist. Entsprechend stehen die Chancen nicht zum Besten, dass die SBB jemals Geld zurückerhält.
Welche anderen Haftungsoptionen gibt es?
SBB-Chef Vincent Ducrot stellte vor den Medien fest, dass man sich einen Regress auf den tatsächlichen Unfallverursacher vorbehalte. Gemäss dem Unfall-Zwischenbericht gehörte der Waggon mit dem gebrochenen Rad einer Tochterfirma des Zuger Unternehmens Transwaggon AG. Bis zum entscheidenden Abschlussbericht kann es noch Monate oder Jahre dauern. Das Parlament diskutiert zwar zurzeit eine Neuregelung solcher Haftungsfälle, doch diese wäre dann ohnehin nicht rückwirkend anwendbar.
Was war die mutmassliche Unfallursache?
Noch sind die Untersuchungen der Unfallursache nicht abgeschlossen. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) sah ihren Verdacht aber bereits im Herbst bestätigt, wonach das Rad aufgrund von Ermüdung (Schwingungsrissen) ausgehend von den Rissen in der Lauffläche versagte.
Wie sollen Radbrüche künftig verhindert werden?
Die SBB will nach dem Radbruch den Typ des gebrochenen Rades häufiger kontrollieren. Laut SBB-Fachexperten ist es möglich, mit Sensoren entlang der Strecken drohende Radbrüche oder erhitzte Räder zu erkennen. Solche Systeme sind aber gemäss Spezialisten noch sehr unzuverlässig und lösen viel zu viele Falschmeldungen aus. Eine in Arbeit befindliche europäische Lösung wird deshalb bevorzugt. SBB-Chef Vincent Ducrot betont, dass immer ein Restrisiko bleibt und nicht alles vorhersehbar ist.