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Zwangsheiraten im Haus der Religionen: Verfahren eingestellt
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 20.04.2023. Bild: Keystone/PETER KLAUNZER
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Haus der Religionen in Bern Staatsanwaltschaft stellt Untersuchung zu Zwangsheiraten ein

Weil belastende Aussagen fehlen, beendet die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu mehreren Fällen von Zwangsheiraten.

Die Berner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren rund um die Zwangsheiraten im Haus der Religionen eingestellt. Das teilt die Behörde auf Anfrage von SRF mit.

Rückblick: Im November berichtete «SRF investigativ» von mindestens zwölf Fällen, in denen junge Menschen im Haus der Religionen gegen ihren Willen verheiratet worden sind. Durchgeführt wurden die Trauungen in der Moschee des Hauses. Wer die Trauungen leitete, ist nie bekannt geworden.

Ort des Zwangs statt der Toleranz

Die Bestürzung in Bern war gross: Dass es ausgerechnet im Haus der Religionen zu Zwangsheiraten gekommen sein soll, also jener Institution, die sich selbst als Begegnungsstätte oder Ort des Dialogs der Kulturen sieht, war und ist stossend.

Moschee Innenansicht
Legende: In der Moschee des Haus der Religionen sollen die Zwangsheiraten durchgeführt worden sein. Keystone/PETER KLAUNZER

Das Haus der Religionen und der muslimische Verein Bern – er leitet die Moschee – haben die Vorkommnisse damals scharf verurteilt. Das Haus der Religionen leitete in der Folge interne Untersuchungen ein und hat die Religionsgemeinschaften unter seinem Dach mit einem «Code of Conduct» auf die Thematik sensibilisiert.

Mustafa Memeti, der leitende Imam der Moschee, zog wenige Wochen nach Veröffentlichung die Konsequenzen und gab seinen Rücktritt bekannt. «Zwangsehen sind ein abscheuliches Verbrechen, mich machen diese Ereignisse fassungslos», liess sich Memeti damals in einer Mitteilung zitieren.

Schwierig, eine Zwangsehe zu beweisen

Nun hat die Staatsanwaltschaft in einer Verfügung vom 11. April eingestellt. Ohne belastende Aussagen von Betroffenen oder von Dritten seien den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden, heisst es im Schreiben, das SRF vorliegt. «Es liegt primär an den Betroffenen Anzeige zu erstatten, ansonsten kann eine Zwangsehe nicht bewiesen werden.»

Es hätten sich keine Betroffenen bei den Behörden gemeldet und auch SRF habe die Identität der Betroffenen mit Verweis auf den Quellenschutz nicht offengelegt, heisst es weiter. Auch gäbe es derzeit keine anderweitigen Ermittlungsansätze, so die Begründung der Berner Staatsanwaltschaft.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 20.04.2023, 17:31 Uhr;

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