Der Gegenvorschlag beinhaltet, dass Bund und Kantone für eine «allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher
Qualität sorgen». Zudem soll die Hausarztmedizin als «wesentlichen Bestandteil» dieser Grundversorgung anerkennt werden.
Ursprünglich wollte der Nationalrat etwas stärker auf die Forderungen der Hausärzte eingehen. Er wollte im Gegenvorschlag verankern, dass Bund und Kantone die Steuerungsfunktion der Hausärzte stärken.
Bereits einig waren sich die Räte in ihrer Haltung zur Initiative. Sie empfehlen dem Stimmvolk das Volksbegehren «Ja zur Hausarztmedizin» zur Ablehnung. Sie verlangt eine gezielte Förderung der Hausärztinnen und Hausärzte. Diese sollen in der Regel die erste Anlaufstelle sein für Patienten.
Nun ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Signale für Rückzug
Die beiden Räte liessen sich Zeit mit der Einigung über den Gegenvorschlag. Die vom Bundesrat ausgearbeitete Vorlage ging mehrmals zwischen National- und Ständerat hin und her.
Den Ausschlag dafür, dass der Nationalrat schliesslich den Vorschlag des Ständerats zur Annahme empfahl, gaben angeblich klare Signale der Initianten, ihr Begehren zurückziehen zu wollen.
Gemäss dem Präsidenten des Initiativkomitees, Peter Tschudi, ist derzeit allerdings noch nichts entschieden. Zuerst gelte es die Schlussabstimmung abzuwarten. Ausserdem brauche es für einen Rückzug erst eine Lösung im Tarifstreit, fordert Tschudi.