Das Bundesamt für Polizei Fedpol will ohne Hinweise auf die Hautfarbe fahnden lassen. Das hat es die Kantonspolizeien per Schreiben wissen lassen - und die arbeiten mit der nationalen Fahndungsdatenbank. Gegenüber SRF schreibt das Fedpol: «Wir können bestätigen, dass über die Hautfarben ‹weiss›, ‹schwarz›, ‹rot› als Bestandteil des Signalements reflektiert wurde.»
Und der Bund streicht die Kategorie Hautfarbe nach dieser Reflektion gleich ganz aus seiner Datenbank, dem sogenannten Ripol-System. Denn diese gelte als unterschiedlich wahrgenommenes und daher nicht eindeutig definierbares Merkmal, zitierte der «Blick» am Montag aus dem Schreiben an die Polizeien. Die Zeitung hatte als Erste über die Anpassung berichtet.
Ausländische Behörden «sehr sensibel»
Die Hautfarbe werde international schon länger nicht mehr bei Fahndungen verwendet, betont das Fedpol. Und auch in der Schweiz sei das Merkmal nur selten genutzt worden. Hintergrund der Anpassung ist, dass Behörden im Ausland «sehr sensibel» auf Hinweise zur Hautfarbe reagierten, wenn die Schweizer Fahndungseinträge in internationalen Datenbanken auftauchten. Woher entsprechende Beschwerden kamen, will das Fedpol nicht kommentieren.
Mit der Anpassung soll auch verhindert werden, dass die Eintragung von Hautfarben in der Fahndungsdatenbank einen diskriminierenden Effekt hat. Kritisch sieht das allerdings Patrice Martin Zumsteg, der an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zu Grundrechten und Polizeirecht lehrt und forscht.
Man müsse zwischen zwei Arten von Profiling unterscheiden, so Zumsteg. Bei Fahndungen komme das deskriptive Profiling zum Einsatz: Wie sieht eine Person, von der man weiss, dass nach ihr gefahndet wird, tatsächlich aus?
Problematisch ist voraussagendes Profiling
Problematisch sei der umgekehrte Vorgang, so Zumsteg, das sogenannte prädiktive Profiling. Die Annahme, jemand deale mit Drogen, weil er oder sie einer bestimmten Ethnie angehöre. «Da schliesse ich von einem bestimmten Merkmal auf ein bestimmtes Verhalten», so Zumsteg. Im Alltag kann diese Annahme dazu führen, dass Menschen mit gewissen Merkmalen öfter polizeilich kontrolliert werden.
Die Hautfarbe kann ein hilfreiches Kriterium sein.
«Aber wenn ich nach einer bestimmten Person suche, dann will ich möglichst weitgehend erklären können, wie die Person aussieht.» Zumsteg denkt dabei nicht nur an Menschen, die zur Verhaftung ausgeschrieben sind. Im Ripol-System werden beispielsweise auch entführte Kinder ausgeschrieben.
Und Zumsteg sagt: «Die Hautfarbe kann in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Kriterium sein.» Sie sei ein zusätzlicher Hinweis, der zur Identifikation einer bestimmten Person beitragen könne.
Hinweise auf Ethnie weiterhin im Einsatz
Nur weil Einträge zur Hautfarbe grundsätzlich diskriminierend genutzt werden können, dürfe dem Staat deren Einsatz nicht gänzlich verboten werden, argumentiert Zumsteg. Sonst dürften etwa auch keine Angaben zu Alter oder Geschlecht mehr erfasst werden.
Ganz ohne Hinweise zur Ethnie gesuchter Personen sollen Schweizer Polizeien denn auch in Zukunft nicht arbeiten. Das Fedpol schreibt, man setze anstelle der Hautfarbe auf andere Zuschreibungen: «Viel präziser und nach wie vor Teil der Ripol-Ausschreibung ist die Angabe zur Herkunft wie etwa ‹asiatisch›, ‹arabisch› oder ‹vom Balkan›». Das problematische voraussagende Profiling ist auch mit diesen Begriffen möglich.