- Ein 73-jähriger Mann muss unter anderem wegen einer Bombendrohung 22 Monate ins Gefängnis.
- Der Mann hatte im letzten September eine anonyme Bombendrohung gegen die Herbstmesse Solothurn abgegeben.
- Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte ihn wegen Schreckung der Bevölkerung und weiterer Taten.
Viele Menschen warteten im September 2024 in der Stadt Solothurn. Sie alle wollten eigentlich an die Herbstmesse Solothurn, die Heso. Doch das beliebte Volksfest mit über 200 Ausstellern, Essständen und Restaurants konnte seine Türen nicht pünktlich öffnen. Der Grund war eine Bombendrohung.
Gemäss der Anklageschrift soll ein Mann in der Nacht einen handschriftlichen Zettel an einem Polizeiposten in Solothurn angebracht haben. Darauf stand, dass an der Heso «mehrere ferngezündete Splitterbomben installiert» worden seien. Die Polizei durchsuchte anschliessend mit Sprengstoffspürhunden das Messeareal, fand aber nichts.
Neun Monate später wurde der 73-jährige Mann wegen Schreckung der Bevölkerung und weiterer Anklagepunkte verurteilt. Er muss 22 Monate unbedingt ins Gefängnis, dazu erhält er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 2000 Franken.
Turbulenter Gerichtsprozess
Während der Urteilsverkündung war der Angeklagte nicht anwesend, den Prozess hatte er immer wieder mit Zwischenrufen unterbrochen. Ausserdem schrie er mehrfach im Gerichtssaal und musste von der Richterin des Saales verwiesen werden. Er sieht sich als Opfer der Justiz, dem nicht geglaubt wird. So habe er bereits über 30 Strafanzeigen eingereicht, ohne, dass etwas passiert sei.
Der Angeklagte sei «ein Wutbürger», sagte sein Anwalt. Allerdings sei der Mann nicht gefährlich. Er habe noch nie jemanden ernsthaft verletzt. Ja, er rufe bisweilen laut aus. Aber: «Hunde, die bellen, beissen nicht», betonte der Anwalt in seinem Plädoyer.
Bombendrohung: harmlos oder gefährlich?
Zur Bombendrohung an der Herbstmesse meinte der Anwalt, dass man diese gar nicht hätte ernst nehmen sollen. Es sei ja bekannt, dass es sich meist um Kinderstreiche oder Drohungen von Spinnern handle. Der Polizei müsse sofort klar gewesen sein, dass hinter der Drohung auf dem Zettel sein Mandant stecke. Eine bedingte Geldstrafe reiche als Bestrafung aus.
Ganz anders sah das die Staatsanwaltschaft. Sie warf dem Mann vor, dass er den Menschen in Solothurn Angst eingeflösst habe mit der Drohung. In Zeiten, in denen Attentäter auf Weihnachtsmärkten Menschen töteten, sei eine solche Drohung keinesfalls harmlos.
Dieser Argumentation folgte das Gericht weitgehend. Der Angeklagte habe die Bombendrohung ja gar nicht bestritten, der Sachverhalt sei somit klar und eine Verurteilung wegen Schreckung der Bevölkerung richtig, so die Richterin.
Täter muss in Therapie
Das Gericht ordnete – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – auch eine stationäre Therapie an. Ein Gutachten war zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte unter einer wahnhaften Störung und Verfolgungswahn leide.
Das Gutachten sah bei dem Mann zudem ein «erhöhtes Risiko zu einem finalen Showdown.». Die Richterin betonte in der Urteilsverkündung denn auch: «Wir sind als Gericht aufgefordert hinzuschauen, und nicht nur den Beschuldigten allenfalls vor sich selber zu schützen, sondern auch die Bevölkerung vor einer Person, die durchaus einige Aggressionen in sich trägt.»
Der Angeklagte hatte während des Prozesses betont, dass er keine Therapie brauche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.