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Herbstmesse Solothurn Nach Bombendrohung: Gefängnisstrafe für 73-Jährigen

  • Ein 73-jähriger Mann muss unter anderem wegen einer Bombendrohung 22 Monate ins Gefängnis.
  • Der Mann hatte im letzten September eine anonyme Bombendrohung gegen die Herbstmesse Solothurn abgegeben.
  • Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte ihn wegen Schreckung der Bevölkerung und weiterer Taten.

Viele Menschen warteten im September 2024 in der Stadt Solothurn. Sie alle wollten eigentlich an die Herbstmesse Solothurn, die Heso. Doch das beliebte Volksfest mit über 200 Ausstellern, Essständen und Restaurants konnte seine Türen nicht pünktlich öffnen. Der Grund war eine Bombendrohung.

Gemäss der Anklageschrift soll ein Mann in der Nacht einen handschriftlichen Zettel an einem Polizeiposten in Solothurn angebracht haben. Darauf stand, dass an der Heso «mehrere ferngezündete Splitterbomben installiert» worden seien. Die Polizei durchsuchte anschliessend mit Sprengstoffspürhunden das Messeareal, fand aber nichts.

Menschengruppe vor einem Gebäude, einige sitzen auf Bänken.
Legende: Besucherinnen und Besucher warten am 25. September 2024 vor dem Messeareal der Herbstmesse Solothurn. In der Halle suchen Polizistinnen und Polizisten nach einer möglichen Bombe. SRF / Marco Jaggi

Neun Monate später wurde der 73-jährige Mann wegen Schreckung der Bevölkerung und weiterer Anklagepunkte verurteilt. Er muss 22 Monate unbedingt ins Gefängnis, dazu erhält er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 2000 Franken.

Turbulenter Gerichtsprozess

Während der Urteilsverkündung war der Angeklagte nicht anwesend, den Prozess hatte er immer wieder mit Zwischenrufen unterbrochen. Ausserdem schrie er mehrfach im Gerichtssaal und musste von der Richterin des Saales verwiesen werden. Er sieht sich als Opfer der Justiz, dem nicht geglaubt wird. So habe er bereits über 30 Strafanzeigen eingereicht, ohne, dass etwas passiert sei.

Weitere Anklagepunkte

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Neben der Schreckung der Bevölkerung aufgrund der Bombendrohung listete die Anklageschrift zahlreiche weitere Vorwürfe gegen den Mann auf.

Darunter ist ein Angriff mit einem Pfefferspray auf eine Prostituierte, Drohungen und Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Beleidigungen und Beschimpfungen diverser Personen, darunter Lokalpolitiker und Verwandte.

Das Amtsgericht sprach ihn deswegen unter anderem auch der mehrfachen Tätlichkeit, mehrfachen Drohung, mehrfachen Nötigung, mehrfachen üblen Nachrede und der mehrfachen Beschimpfung schuldig.

Der Angeklagte sei «ein Wutbürger», sagte sein Anwalt. Allerdings sei der Mann nicht gefährlich. Er habe noch nie jemanden ernsthaft verletzt. Ja, er rufe bisweilen laut aus. Aber: «Hunde, die bellen, beissen nicht», betonte der Anwalt in seinem Plädoyer.

Bombendrohung: harmlos oder gefährlich?

Zur Bombendrohung an der Herbstmesse meinte der Anwalt, dass man diese gar nicht hätte ernst nehmen sollen. Es sei ja bekannt, dass es sich meist um Kinderstreiche oder Drohungen von Spinnern handle. Der Polizei müsse sofort klar gewesen sein, dass hinter der Drohung auf dem Zettel sein Mandant stecke. Eine bedingte Geldstrafe reiche als Bestrafung aus.

Essensstand mit Solothurn und Heso Beck Beschilderung, festliche Umgebung.
Legende: Die Heso dauert zehn Tage und zieht jeweils über 100'000 Besucherinnen und Besucher an. Durch die Bombendrohung war den Organisatoren ein finanzieller Schaden entstanden. Das Foto entstand kurz vor der Eröffnung 2017. SRF / aNDREAS bRANDT

Ganz anders sah das die Staatsanwaltschaft. Sie warf dem Mann vor, dass er den Menschen in Solothurn Angst eingeflösst habe mit der Drohung. In Zeiten, in denen Attentäter auf Weihnachtsmärkten Menschen töteten, sei eine solche Drohung keinesfalls harmlos.

60 Polizisten bei Festnahme

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Dass die Polizei die Bombendrohung sehr ernst nahm, zeigt auch die Tatsache, dass bei der Festnahme des Angeklagten 60 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz standen.

Die Polizei nahm den Mann bei ihm zu Hause fest. Dagegen wehrte er sich, indem er sich mit einer Pfefferspray-Pistole bewaffnete. Da diese gemäss der Anklageschrift einer echten Pistole ähnelte, schoss ein Polizist während des Einsatzes auf den Mann und traf die Pistole. Verletzt wurde dabei niemand, allerdings trat der Reizstoff aus der Pfefferpistole aus. Gegen den Polizisten läuft ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

Dieser Argumentation folgte das Gericht weitgehend. Der Angeklagte habe die Bombendrohung ja gar nicht bestritten, der Sachverhalt sei somit klar und eine Verurteilung wegen Schreckung der Bevölkerung richtig, so die Richterin.

Täter muss in Therapie

Das Gericht ordnete – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – auch eine stationäre Therapie an. Ein Gutachten war zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte unter einer wahnhaften Störung und Verfolgungswahn leide.

Das Gutachten sah bei dem Mann zudem ein «erhöhtes Risiko zu einem finalen Showdown.». Die Richterin betonte in der Urteilsverkündung denn auch: «Wir sind als Gericht aufgefordert hinzuschauen, und nicht nur den Beschuldigten allenfalls vor sich selber zu schützen, sondern auch die Bevölkerung vor einer Person, die durchaus einige Aggressionen in sich trägt.»

Der Angeklagte hatte während des Prozesses betont, dass er keine Therapie brauche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 24.7.2025, 6:31 Uhr ; 

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