Ein leises Surren ist in der Luft zu hören. Ein Mann steht am Rande einer kurzen Graspiste und fixiert einen kleinen Punkt, der näher kommt. Es ist sein Modellflugzeug, das er sicher landet.
Es ist eine Szene, die sich seit 34 Jahren auf dem Modellflugplatz ausserhalb von Stetten (AG) immer wieder abspielt. Es ist allerdings auch eine Szene, die man hier wohl nicht mehr lange beobachten kann.
Denn das Aargauer Verwaltungsgericht verweigert dem Modellflugsportverein Stetten die nötige Baubewilligung. Und dies, obwohl der Platz nicht neu gebaut wird, sondern bereits seit 1989 in Betrieb ist und eine Genehmigung der Gemeinde hat.
Im Jahr 2019 verlangte der Kanton Aargau allerdings neu ein Baugesuch, weil der Flugplatz in der Landwirtschaftszone liegt. Das Gesuch wurde von Kanton und Gemeinde bewilligt, ein Anwohner zog jedoch erfolgreich vor Gericht.
Der Fall Stetten ist exemplarisch. Es ist aufwendig bis unmöglich geworden, für Freizeitaktivitäten Bewilligungen zu erhalten, die ausserhalb der Bauzone stattfinden. «Das gleiche Problem wie wir haben auch andere Vereine. Hornusser, Hundesportler oder Reitvereine», sagt Adrian Eggenberger, Präsident des Modellflugsportvereins Stetten.
Vieles benötigt plötzlich eine Bewilligung
Viele Vereine hätten für ihre Vereinsgelände keine Baubewilligung, sondern würden diese auf Basis von Gewohnheitsrecht betreiben. Das Problem: solche Freizeitnutzungen kollidieren immer mehr mit anderen Interessen. Sei es dem Interesse der Ruhe suchenden Bevölkerung in einem stetig dichter bebauten Land. Oder den gesetzlichen Anforderungen, die in den letzten Jahren stetig zunahmen.
Immer besser geschützt werden Tiere, Vögel, Pflanzen, Gewässer oder die Landschaft. Die Raumplanungsvorgaben werden strenger, was die Bewilligung für Freizeitnutzungen ausserhalb der Bauzonen stetig schwieriger macht. So, dass auch Tätigkeiten, die bereits Jahrzehnte lang ausgeführt werden, eine neue Bewilligung brauchen.
Betroffen davon sind die Modellfliegerinnen und -flieger nicht bloss in Stetten. Adrian Eggenberger ist auch Präsident des Schweizerischen Modellflugverbands. «In der ganzen Schweiz gibt es etwa 200 Modellflugplätze. Davon dürften 30 bis 40 in einer ähnlichen Situation sein wie der Platz in Stetten.»
Für die rund 70 Modellfliegerinnen und -flieger in Stetten ist das Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts existenzbedrohend. Besonders schmerzhaft sei das Urteil, weil sich der Verein im Dorf einbringe und zum Beispiel jedes zweite Jahr den Neujahrsapéro organisiere oder sich beim Ferienpass für Kinder und Jugendliche engagiere.
Natürlich könne man ein neues Gelände für den 150 Meter langen Grasstreifen suchen, sagt Adrian Eggenberger: «Aber das ist sehr, sehr schwierig». Schliesslich sei auch an einem neuen Ort Rücksicht auf Tiere, Vögel, Gewässer, Landschaft, Anwohnerinnen und Anwohner zu nehmen, gibt Eggenberger zu bedenken. Und dann bräuchte es auch noch einen Landwirt oder eine Landwirtin, der dem Verein ein Stück Land für die Landebahn verpachten würde.
Damit bleibt dem Modellflugsportverein Stetten eine letzte Hoffnung: Der Verein hat das Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen.