- Das Zürcher Universitätsspital (USZ) hat in den letzten Jahren immer wieder für Negativ-Schlagzeilen gesorgt, gleich drei Klinikdirektoren mussten ihren Hut nehmen.
- So wurden in der Herz-Chirurgie zum Beispiel drei Jahre lang Arzt-Visiten zu völlig überrissenen Tarifen abgerechnet.
- Wegen solcher Missstände klopfte heute das Zürcher Kantonsparlament den Kader-Ärztinnen und Ärzten des USZ auf die Finger – respektive aufs Portemonnaie.
- Es entschied: An einem kantonalen Spital dürfen die Ärzte höchstens 1 Million Franken im Jahr verdienen.
Der Zürcher Kantonsrat hat mit der Beratung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) begonnen. 134 Änderungsanträge liegen vor. Noch vor der Eintretensdebatte lehnte der Kantonsrat einen Ordnungsantrag von Grünen und SP ab, die Beratung des Gesetzes zu verschieben, bis der Bericht einer Subkommission der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) zu den Missständen an mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich diskutiert worden ist.
Bei der umstrittenen Regelung zu den Löhnen für die Ärzte lehnten SVP und FDP eine solche Obergrenze ab. Den links-grünen Parteien ging der Vorschlag des Regierungsrats wiederum zu wenig weit.
Ein weiterer Streitpunkt waren die Zusatzhonorare für die Behandlung zusatzversicherter Patienten. In den kantonalen Spitälern werden diese Gelder bislang an die Kaderärzte verteilt. Neu sollen die Gelder in die normale Betriebsrechnung der Spitäler fliessen. Zudem soll der variable Lohnanteil der Kaderärzte bei einem Drittel gedeckelt werden. SP und Grüne würden solche Boni am liebsten ganz verbieten.
Bereits geklärt hat der Kantonsrat die ebenfalls umstrittene Frage, ob Spitäler, die Leistungsaufträge des Kantons erhalten wollen, einen Mindestanteil an allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten behandeln müssen. Der Kantonsrat lehnte Minderheitsanträge mit dieser Forderung ab.
Ebenfalls zur Debatte stand die Einführung von maximalen Fallzahlen. Mit diesen soll verhindert werden, dass Spitäler aus finanziellen Gründen medizinisch nicht notwendige Behandlungen durchführen.