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Höhere Stillegungskosten AKW-Betreiber gehen vor Gericht

Der Bund und die AKW-Betreiber sind sich uneins über die Stilllegungs-Kosten. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht.

Der Bund hat für die Stillegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen höhere Kosten vorgesehen als die AKW-Betreiber. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) rechnet mit 24,6 Milliarden Franken Gesamtkosten. Das sind 1,1 Milliarden Franken mehr, als die Experten vom Branchenverband Swissnuclear zuvor veranschlagt hatten.

«Höhere Kosten bringen keine zusätzliche Sicherheit»

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben nun Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die höheren Kosten würden keine zusätzliche Sicherheit bringen, schreibt Swissnuclear. Zudem sei ihre Studie nachvollziehbar auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt worden.

Die Beschwerdeführer sind:

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Axpo Power AG, BKW Energie AG, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwischenlager Würenlingen AG.

Die Zahlen von Swissnuclear beruhen auf einer Studie aus dem Jahr 2016. Unabhängige Experten prüften die Studie Ende 2017 im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) und notierten in ihrem Antrag Gesamtkosten von 23,5 Milliarden Franken.

Im April dieses Jahres prüfte auch das Uvek die Studie. Es gebe zwar «keine Anhaltspunkte», an der Beurteilung des Stenfo zu zweifeln, hiess es. Dennoch kam das Uvek zu einem anderen Ergebnis und veranschlagte 24,6 Milliarden Franken.

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