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Opfer ist in Höhle erfroren: Obergericht lehnt tiefere Strafe für Täter ab
Aus Nachrichten vom 25.03.2024. Bild: SRF
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Höhlenmord am Bruggerberg Freund in Höhle gesperrt: Obergericht hält an 19 Jahren Haft fest

Ein Mann hat 2019 seinen Kollegen in eine Höhle gelockt und sie zugeschüttet. Nun hat das Aargauer Obergericht ein Urteil gefällt.

  • Das Aargauer Obergericht hat am Montag die Berufung im sogenannten «Höhlenmord» am Bruggerberg abgewiesen.
  • Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von gut 19 Jahren und einer stationären Massnahme.
  • Der heute 25-jährige Mann hatte 2019 seinen Kollegen in eine Sandsteinhöhle am Bruggerberg (AG) gesperrt und ihn dort zurückgelassen.
  • Das Opfer ist in der Höhle erfroren und wurde später zufällig gefunden.
  • Die Verteidigung hatte erstinstanzlich 12 Jahre Gefängnis gefordert; die Staatsanwaltschaft verlangte 16 Jahre. Der Täter akzeptiert den Schuldspruch wegen Mordes am Bruggerberg, nicht aber jenen wegen versuchten Mordes im Tessin.

    Die erste Instanz ging mit der Strafe von 19 Jahren Gefängnis wegen Mordes und versuchten Mordes weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Es ordnete für den heute 25-jährigen Mann die sogenannte kleine Verwahrung an: eine stationär therapeutische Massnahme, die alle fünf Jahre überprüft wird. Die Strafe wird nicht reduziert, hat das Obergericht entschieden.

Was ist passiert damals?

Die beiden Männer unternahmen gemeinsam Ausflüge. Vor dem Mord im Aargau waren sie im Tessin wandern. Dort stiess der Täter seinen Kollegen einen steilen Abhang hinunter. Er wurde leicht verletzt und konnte die Rega alarmieren. Das Bezirksgericht wertete den Vorfall als versuchten Mord.

Höhle
Legende: Heute ist die kleine Höhle verschüttet. Als das Opfer hineinkroch, war der Eingang circa 20 Zentimeter hoch. SRF

Kurze Zeit später befahl er seinem Kollegen, als «Challenge», ohne Handy in eine Sandsteinhöhle im Bruggerberg (AG) zu kriechen. Dann verschüttete er den Höhleneingang und liess den Kollegen zurück. Auch als dieser panisch wurde, reagierte er nicht. Das Opfer starb an Erfrierungen.

Die Überreste wurden fast ein Jahr später durch eine Familie aus der Region gefunden. Die Polizei setzte eine Sonderkommission ein, um den Fall zu klären. Im März 2021 wurde der Täter festgenommen.

Motiv nicht wirklich klar

Bereits vor dem Bezirksgericht Brugg sagte der Täter wenig zu seinen Überlegungen. Er konnte sich oft nicht erinnern, was auch vor Obergericht wieder der Fall war. Auf die Frage des Oberrichters, warum er die Tat begangen habe, antwortete der Beschuldigte: «Ich weiss es auch nicht. So etwas macht man ja nicht.»

Rückfallgefahr?

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Legende: Der Täter bei der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg damals 2022. Er sei rückfallgefährdet, sagte ein Gutachter am 25. März 2024 vor dem Aargauer Obergericht. Erika Bardakci-Egli / SRF

Der Gutachter, der vor Obergericht befragt wurde, sagte, die Prognose sei sehr «ungünstig». Der junge Mann könne durchaus rückfällig werden.

Sein Verhalten in der psychiatrischen Klinik und im Gefängnis sei «problematisch». Er hatte im Gefängnis Deitingen zum Beispiel jemanden mit einem Messer angegriffen. Er war bereits in verschiedenen Gefängnissen und auch in einer psychiatrischen Klinik.

Er habe Therapieangebote in den letzten fünf Jahren abgelehnt, sagte der Gutachter vor Obergericht. Der Mann brauche wohl eine medikamentöse Behandlung.

Er habe psychische Probleme, sagt der Täter selbst. Gutachter geben ihm recht – unter anderem wurden durch erste Gutachter ADHS und eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Vor Obergericht hat ein Gutachter auch Schizophrenie festgestellt.

Der Verteidiger plädierte auf nicht schuldfähig, für den versuchten Mord im Tessin. Es gelte der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Der Mordversuch könne nicht nachgewiesen werden. 12 Jahre Freiheitsstrafe seien angemessen, fand der Verteidiger.

Keine Zweifel

Das Aargauer Obergericht sah das aber anders. Es erklärte, man habe keine Zweifel an den ersten Aussagen des Täters. Der Vorfall im Tessin habe stattgefunden. Zudem habe das Opfer seinen Eltern damals erzählt, dass es gestossen worden sei. Der Täter sei zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen. Die Grausamkeit des Mordes sei nicht zu übertreffen, sagte das Obergericht weiter.

Es tue ihm leid, sagte der Verurteilte in seinem Schlusswort vor dem Aargauer Obergericht. Es liege nun an ihm, bei der Therapie mitzumachen, warnte ihn das Obergericht. Diese müsse Erfolg haben, sonst stehe eine Verwahrung im Raum.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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Bezirksgericht verurteilt Beschuldigten zu 19 Jahren Gefängnis
Aus Schweiz aktuell vom 20.10.2022.
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Regionaljournal Aargau Solothurn, 24.03.2024, 12:03 Uhr;

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