- Das Bundesamt für Kultur sucht Online und an der Grenze nach illegalen Kulturgütern.
- Falsch oder gar nicht deklarierte Kulturgüter sind strafbar.
- Die Dunkelziffer ist gross.
Münzen, archäologische Kulturgüter und andere Schätze werden meist am Zoll entdeckt. Sie sind falsch oder gar nicht als Kulturgut deklariert – ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer. Das Gesetz gilt seit 2005.
Dabei handelt es sich um archäologische Kulturgüter, die geplündert oder gestohlen worden sind, sagt Linda Nester von der Fachstelle für internationalen Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur (BAK).
Ist ein Objekt erkannt, beginnen die Ermittlungen zur Herkunft. Je nach Ergebnis wird es beschlagnahmt und nach Möglichkeiten ins Herkunftsland zurückgegeben – wie im aktuellen Fall nun die serbischen Münzen.
Bundesamt sucht nach illegalen Kulturgütern
Das Bundesamt sucht zudem selbst nach illegalen Kulturgütern. «Wir schauen online oder auch in Katalogen von Auktionshäusern und Kunsthändlern, welche Objekte dort angeboten werden», erläutert Linda Nester. Das seien allerdings bloss Stichproben, alles zu kontrollieren sei unmöglich.
Die Höhe der Dunkelziffer sei schwer abschätzbar, immerhin sei die Zahl der an der Grenze beschlagnahmten Kulturgüter in den letzten Jahren zurückgegangen.
Um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu erschweren und Rückgaben zu vereinfachen, hat die Schweiz mit einigen Staaten bilaterale Abkommen unterzeichnet. So etwa mit Italien oder Ägypten – also Länder mit besonders vielen antiken Kulturschätzen.