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Die Zügelstrafe von Salt
Aus Espresso vom 23.01.2019. Bild: Youtube (Bahh Ajto)
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Hohe Gebühren Die Zügelstrafe von Salt

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein Glasfaser-Abo von Salt hat und an einen Ort umzieht, wo es das Angebot nicht gibt, muss kündigen. Dabei ist eine Gebühr fällig, die zu Beginn knapp 200 Franken beträgt und mit der Zeit abnimmt.
  • Auch wenn beim neuen Ort Salt Fiber verfügbar ist, muss gekündigt werden. Daraufhin muss erneut eine Aktivierungsgebühr von 100 Franken bezahlt werden.
  • Die Konkurrenz ist beim Umzug bedeutend kundenfreundlicher.

Ein «Espresso»-Hörer zieht innerhalb des Kantons Freiburg um. Er hat letzten Sommer ein Salt Fiber-Abo abgeschlossen und war zufrieden mit dem Glasfaser-Angebot. Dann aber hat er erfahren, dass es das Angebot am neuen Wohnort nicht gibt. Salt erklärte ihm, dass er in diesem Fall kündigen und eine Kündigungsgebühr von in seinem Fall rund 150 Franken bezahlen müsse. Der Kunde ärgerte sich, er wollte ja eigentlich bei Salt bleiben.

Salt bot dem Kunden eine Internet-Lösung über das Mobilfunk-Netz an. Falls er dieses Abo abschliesse, würde man ihm die Kündigungsgebühr erlassen. Eine Garantie, dass er am neuen Ort damit auch Empfang hat, konnte man ihm jedoch nicht geben. Dazu kommt: Die Internet-Geschwindigkeit bei dieser Lösung wäre deutlich langsamer als über Glasfaser. Für den Kunden also keine Alternative, er muss die Kündigungsgebühr bezahlen.

Kündigungsgebühr nimmt mit der Zeit ab

Die Kündigungsgebühr bei Salt Fiber beträgt zu Beginn 198 Franken. Jeden Monat nimmt sie um sechs Franken ab – 33 Monate lang. Erst nach knapp drei Jahren können somit Kunden ohne Strafgebühr kündigen. Salt rechtfertigt die zu Beginn hohe Gebühr auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» mit den Geräten, die bei Abschluss mitgeliefert werden: Ein Apple-TV und ein HDMI-Kabel im Wert von rund 200 Franken.

Rückgabe der Geräte im ersten Vertragsjahr

Ausserdem verweist Salt darauf, dass es bei ihnen im Gegensatz zur Konkurrenz keine Mindestvertragsdauer gebe. Dies stimmt zwar, bei den Konkurrenten Swisscom, Sunrise und UPC müssen bei einer Kündigung innerhalb des ersten Jahres die Gebühren für das ganze Jahr bezahlt werden. Die Argumentation von Salt hinkt dennoch: Wer im ersten Jahr bei Salt Fiber kündigt, muss die Geräte nämlich zurückgeben. Erst nach dieser Frist kann man sie behalten.

Dazu kommt: Wer bei den Konkurrenten Swisscom und Sunrise umzieht, muss in den seltensten Fällen kündigen, sondern kann den Anschluss und die Geräte einfach mitnehmen. Auch das Angebot von UPC gibt es wie Salt Fiber nicht überall in der Schweiz. Bei UPC gibt es in solchen Fällen jedoch ein Sonderkündigungsrecht, Gebühren werden dabei keine fällig.

Bei Umzug muss auf jeden Fall gekündigt werden

Auch wenn am neuen Wohnort Salt Fiber verfügbar ist, ist ein Umzug mit Salt Fiber teuer und relativ aufwändig. Wer zügelt, muss sein Abo nämlich kündigen und am neuen Ort wieder bestellen. Dabei wird erneut die Aktivierungsgebühr von knapp 100 Franken fällig.

Ausserdem müssen die Geräte eingeschickt werden, woraufhin Kunden diese neu erhalten. Auch die Kündigungsgebühr ist fällig, diese wird jedoch beim neuen Abo gutgeschrieben. Ein Umzug bei der Konkurrenz ist bedeutend einfacher und günstiger (siehe Tabelle Dschungelkompass.ch).

Kosten bei Kündigung und Wohnungswechsel mit Internet- und TV-Abos


SaltSwisscomSunriseUPC
Aktivierung (einmalige Kosten)CHF 99.95CHF 59.00CHF 59.00, oft gratis bei Online-Bestellung.CHF 99.00
Kündigung nach 3 MonatenKündigungs-gebühr anfänglich CHF 198. Reduziert sich monatlich um CHF 6. Nach 33 Monaten kostenlos.9 Monats-gebühren für restliche Mindest- Vertragslaufzeit von 12 Monaten.9 Monats-gebühren für restliche Mindest- vertragslaufzeit von 12 Monaten.9 Monats-gebühren für restliche Mindest- vertragslaufzeit von total 12 Monaten.
Umzug nach z.B. 3 MonatenBestehender Vertrag muss gekündigt werden, Kündigugnsgebühr (max. CHF 198) wird fällig. Geräte müssen retourniert werden. CHF 99.95 Neuaktivierung am neuen Standort, Kündigungsgebühr vom vorherigen Abo wird beim neuen gutgeschrieben.Gratis über Kundencenter, sonst CHF 43.-
CHF 59.-Gratis über Kundenportal, sonst CHF 35.
Am neuen Wohnort nicht verfügbarKündigungsgebühr (max. CHF 198)Sehr geringe Chance. Mit Kunden wird eine Lösung gesucht.Sehr geringe Chance. Mit Kunden wird eine Lösung gesucht.Sonder-kündigungsrecht 1 Monat. Keine Gebühren.
Nicht rücksenden des Internet-RoutersFiber Box: CHF 199 + Glasfaser SFP Module: CHF 55 + Verpackung CHF 10 + Pro Kabel: CHF 10 + RJ45 Adapter: CHF 5.Router darf behalten werden.CHF 100.00Neue TV-Box: CHF 199 oder Horizon HD Recorder: CHF 319.
Nicht rücksenden der TV-BoxApple-TV muss innerhalb der ersten 12 Monate Vertragsdauer retourniert werden. Oder CHF 99.95 müssen bezahlt werden.Erste und dritte Generation darf behalten werden, für die zweite Generation CHF 150.CHF 100.00CHF 139.00

Quelle: Dschungelkompass.ch

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