Worum geht es? Ultraschallgeräte, Computer- oder Magnetresonanztomografen – kurz CT und MRT (auch Magnet Resonance Imaging, MRI, genannt) – werden in der Medizin immer öfter eingesetzt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisiert in einem Bericht, dass Krankenkassen deren Einsatz zu wenig kontrollieren würden. Die medizinisch sinnvolle Nutzung von MRI und CT werde von den Versicherern nur ab und zu überprüft. Bei Ultraschall werde gar nie überprüft. Zudem sei die medizinische Bildgebung trotz ihrer finanziellen Bedeutung gesetzlich zu wenig geregelt, so die EFK. Vieles liege im Ermessen der Ärzteschaft.
Welche Kosten verursachen bildgebende Verfahren? Im Jahr 2023 waren es 2.1 Milliarden Franken. Damit machte die medizinische Bildgebung einen Sechstel aller von der Grundversicherung getragenen ambulanten Kosten aus. Dabei sind die Kosten in den letzten Jahren durchschnittlich um mehr als fünf Prozent gestiegen. Der hohe Verbrauch steht gemäss der EFK im Zusammenhang mit der Pro-Kopf-Dichte von CT und MRI in der Schweiz, welche die höchste in Europa ist.
Was schlägt die EFK vor? Die EFK empfiehlt dem Bund, auf rückverfolgbare Angaben in den Rechnungen hinzuwirken und sich für bessere Kontrollen einzusetzen. Hoffnung setzt die EFK auf das elektronische Patientendossier (EPD): Sie empfiehlt, bei der Revision der Gesetzesgrundlagen einen vollständigen Zugang zu Radiologieberichten und medizinischen Bildern über das Patientendossier zu gewährleisten. Das soll Doppel- und Mehrfachuntersuchungen verhindern. Dass die Zahl der bildgebenden Geräte und deren Anwendung steigt, liegt laut EFK auch am veralteten Tarmed-Tarif – er ermögliche einen Betrieb der Geräte zu günstigen Bedingungen. Die EFK rät, bei der Einführung des neuen Tardoc-Tarifs zu beachten, dass dieser nicht zu einem unerwünschten Anstieg von bildgebenden Untersuchungen führt.
Wie lauten die Gegenargumente? Felix Schneuwly, Gesundheitsexperte beim Krankenkassen-Vergleichsdienst Comparis, hält dagegen: «Der medizinische Fortschritt ist auch ein diagnostischer Fortschritt.» Man könne auch behaupten: Wenn mehr und bessere Diagnostik betrieben wird, lassen sich dadurch auch überflüssige oder falsche Behandlungen vermeiden. Die Frage, ob tatsächlich zu viel gemacht wird, bleibe also offen. Zuerst müsse man klären: Werden in Regionen mit vielen MRI-Untersuchungen tatsächlich zu viele gemacht? Oder werden in Gebieten mit wenigen MRI vielleicht zu wenige durchgeführt? Krankenkassen können und sollen laut Schneuwly Stichproben machen. Eine systematische Kontrolle sei jedoch zu aufwendig. Falls man das von ihnen verlange, müssten sie auch Zugriff auf die medizinischen Daten haben. Doch er bezweifle, dass die Bereitschaft vorhanden wäre, den Kassen diese Daten zur Verfügung zu stellen.