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Homeoffice-Pflicht, Läden zu So verschärft der Bundesrat die Corona-Massnahmen

Wie im Frühling werden neben den Restaurants auch die Läden geschlossen – das Privatleben wird weiter eingeschränkt.

«Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg», teilt der Bundesrat nach seiner wöchentlichen Sitzung mit. Angesichts der angespannten Lage hat er weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Verlängerung der Schliessungen: Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Darunter fallen etwa Museen, Kinos, Casinos, botanische Gärten und Zoos, aber auch Bars, Discos und Tanzlokale. Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs: Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen wieder aufgehoben.

Diese Geschäfte und Dienstleister bleiben offen

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Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter-, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte sowie Blumenläden dürfen offen bleiben. Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen müssen zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags schliessen – auch in Bahnhöfen und Flughäfen.

Über Skigebiete und Hotels entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.

Privatleben wird weiter eingeschränkt: Verschärft hat der Bundesrat auch die Bedingungen für private Zusammenkünfte. Während sich über die Feiertage privat und im öffentlichen Raum noch zehn Personen treffen durften, sind es ab Montag noch fünf Personen. Kinder werden auch mitgezählt – Eltern mit drei Kindern dürfen also keine weiteren Personen treffen. Es gilt weiterhin die Empfehlung, private Treffen auf maximal zwei Haushalte zu beschränken.

Homeoffice-Pflicht: Ab Montag gilt eine Homeoffice-Pflicht. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten.

Schule
Legende: Offen bleiben die obligatorischen Schulen. Über allfällige Schulschliessungen sowie die Öffnung und Schliessung der Skigebiete entscheiden die Kantone. Keystone

Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Wer sich von der Maskentragpflicht dispensieren will, braucht ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten.

Schutz gefährdeter Personen: Besonders gefährdete Personen haben das Recht auf Homeoffice oder auf einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Die Verordnungen des Bundesrates

Das hat der Bundesrat am 13. Januar kommuniziert Öffentliche Veranstaltungen Massnahmenverlängerung Kulturbetriebe Freizeiteinrichtungen Restaurants Sportanlagen Bleiben geschlossen: Maskenpflicht am Arbeitsplatz bei mehr als einer Person im gleichen Raum Treffen im öffentlichen Raum mit max. 5 Personen Massnahmenverschärfung ab 18. Januar Homeoffice-Pflicht wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen(Recht auf Homeoffice, gleichwertigenSchutz oder Beurlaubung) Private Treffen mit max. 5 Personen (inkl. Kinder) Empfehlung: aus max. 2 Haushalten Quelle: Bundesrat, 13.01.21
Weiterhin gilt Verbot Veranstaltungen > 100 Personen Einführung Schengen-Grenzkontrollen Einreise aus Italien mit Ausnahmen verboten 10 Mrd. Fr. Soforthilfe Kein Unterricht an Schulen Max. 50 Personen in Restaurants, Bars, Diskotheken Quelle: Bundesrat, 13.01.21 Empfehlung: zu Hause bleiben Fernunterricht an Hochschulen Verbot von Veranstaltungen Geschlossen:Discos und Tanzlokale Maximal 5 Personen bei Sport und Kultur Ausnahmen für unter 16-Jährige (Sport/Kultur) ! Ausgedehnte Maskenpflicht Regeln für Skigebiete Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule

SRF 1 Sondersendung, 13.01.2021, 15 Uhr ; 

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