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Schweiz «Horizon 2020»-Abkommen ist unterschriftsreif

Es ist zumindest ein Zwischenerfolg für den Forschungsplatz Schweiz: Die EU-Minister haben in Brüssel das neue «Horizon 2020»-Abkommen mit der Schweiz gut geheissen. Allerdings betrifft es einzig einen Teilbereich – und gilt nur bis Ende 2016.

«Horizon 2020», so heisst das Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation. An ihm beteiligt waren auch Forscher aus der Schweiz – bis am 09. Februar 2014. Denn dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar legte die EU-Kommission unter anderem auch die Verhandlungen zu «Horizon 2020» auf Eis. Konkret hiess dies: Keine Beiträge mehr aus der EU für Schweizer Forscher.

Die EU-Staaten haben nun grünes Licht gegeben für ein neu ausgehandeltes Abkommen. Es wird am Freitag in Brüssel in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann unterzeichnet.

Ein Teilbereich, nicht mehr

Allerdings: Das Abkommen betrifft nur einen Teilbereich. Konkret geht es um die universitäre Spitzenforschung. Dafür können sich Schweizer Forscher bereits seit dem 15. September wieder als gleichberechtigte Partner bewerben. Für alle übrigen Ausschreibungen von «Horizon 2020» gilt das nicht. Dort hat die Schweiz den Status eines Drittstaates – Forscher erhalten damit keine EU-Fördergelder.

Die ausgehandelte Teilassoziierung gilt bis Ende 2016. Danach nimmt die Schweiz entweder wieder vollständig oder in allen Bereichen nur noch als Drittstaat teil. Dies hängt davon ab, wie es bei der Personenfreizügigkeit mit der EU weitergeht.

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