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EMRK im Fokus
Aus 10 vor 10 vom 09.12.2014.
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Schweiz «Ich komme nicht als fremder Richter, sondern als Freund»

Vor 40 Jahren hat die Schweiz die Menschenrechtskonvention ratifiziert. Zu diesem Jubiläum hat Dean Spielmann, Präsident des Gerichtshofes für Menschenrechte, vor der Bundesversammlung eine Rede über die Vorzüge der Menschenrechte und der Schweizer Demokratie gehalten.

Für einen Moment haben die Bundesparlamentarier den Sessionsalltag ruhen lassen. Grund dafür: Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Dean Spielmann, hat sich mit einer Rede an sie gewendet. Er nahm sich das Jubiläum der Schweizer Ratifizierung der Menschenrechtskonvention zum Anlass.

Die Menschenrechtskonvention (EMRK) war am 28. November 1974 von der Schweiz ratifiziert worden. Sie enthält einen Katalog der wichtigsten Freiheitsrechte. Personen in den Beitrittsstaaten können diese Rechte vor dem Gerichtshof in Strassburg einklagen. Die Urteile müssen von den Staaten zwingend anerkannt und nachvollzogen werden.

Treffpunkt der Zivilisationen, Sprachen und Religionen

Zu Beginn seiner Rede, die er auf französisch, deutsch und italienisch hielt, lobte er die Vorreiterrolle der Schweiz in den Menschenrechten. Die Schweiz sei Treffpunkt der Zivilisationen, Sprachen und Religionen.

Es sei kein Wunder, dass hier dank der Initiative Henri Dunants das Rote Kreuz gegründet worden sei. «Ihr Land ist dadurch untrennbar verknüpft mit den spirituellen und moralischen Werten, die auch die Mitglieder des Europarates vereinen», sagte der Chef des Gerichtshofs für Menschenrechte. Darüber hinaus lobte er die «zahlreichen und bemerkenswerten Instrumente der direkten Demokratie.»

«Der Entscheid hat ein positives Echo ausgelöst»

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«Schweizer Institutionen funktionieren hervorragend»
Aus News-Clip vom 09.12.2014.
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Spielmann präsentierte dann ein Beispiel, in dem der EGMR die Schweiz verurteilt hat. Es ging dabei um die Verjährungsfristen bei Personenschäden von Asbestopfern. Das Gericht verurteilte die Schweiz, weil diese Fristen hierzulande zu kurz bemessen waren und damit vielen Asbestopfern den Zugang zu einem Gericht verwehrten.

«Der Entscheid hat in der Schweizer Bevölkerung ein positives Echo ausgelöst.» Spielmann wollte mit dem Beispiel zeigen, dass die Europäische Menschenrechtskonvention einen positiven Einfluss auf die Schweizer Rechtsordnung ausüben kann.

Schweiz ist stark im Menschenrechtsschutz

Gleichzeitig wählte er das Beispiel, um zu zeigen wie gut die Schweizer Institutionen funktionieren. Es sei verfehlt zu glauben, dass die Schweiz häufig vom Gerichtshof verurteilt werde. Im Jahr 2013 sind laut dem Präsidenten 97 Prozent der Beschwerden gegen die Schweiz abgewiesen worden. «In weniger als einem Prozent der Fälle wurde eine Verletzung festgestellt.» Diese Zahlen würden die Pionierrolle der Schweiz im Bereich des Menschenrechtsschutzes belegen.

Die Rede des Luxemburgers Spielmann und das Jubiläum der Ratifizierung durch die Schweiz fallen in eine Zeit, in der sich die Strassburger Richter in der Schweiz scharfer Kritik von rechts ausgesetzt sehen.

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«Ich komme nicht als fremder Richter, sondern als Freund»
Aus News-Clip vom 09.12.2014.
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Die Schweiz und der EGMR verteidigen dieselben Werte

Dass die Menschenrechtskonvention unter Druck steht, ist Spielmann nicht entgangen. «Es ist nicht ein fremder Richter, der heute zu ihnen spricht, sondern ein langer Freund ihres Landes», sagte der Chef des EGMR. Die Schweiz und das Gericht, das er vertrete, würden die gleichen Werte verteidigen: die Demokratie, die individuelle Freiheit und den Rechtsstaat.

Zum Schluss adressierte er an die Bundesversammlung: «Ich möchte auch sagen, dass die Schweizer Demokratie eine Chance ist für unser Gericht und hoffe, dass sie noch lange unserem gemeinsamen Weg folgen.»

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