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Identität von Asylsuchenden Behörden wollen Handys von Asylbewerbern systematisch auswerten

  • Das Staatssekretariat für Migration soll Handys und Tablets von Flüchtlingen zur Identitätsüberprüfung systematisch auswerten können.
  • Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen.
  • Die Schweizerische Flüchtlingshilfe und das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR kritisieren die Vorlage.

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Aus dem Archiv: Behörden sollen Handys von Asylsuchenden prüfen
Aus Tagesschau vom 16.08.2019.
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Viele Asylsuchende können ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen. In solchen Fällen soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Zukunft die Möglichkeit erhalten, mobile Datenträger der Betroffenen im Rahmen des Asyl- und Wegweisungsverfahrens auszuwerten. Die SPK-N hat eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes an den Nationalrat überwiesen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH), welcher beide Kommissionen zugestimmt haben. In seiner Begründung stellte der Initiant fest, dass eine beträchtliche Anzahl Asylsuchender ohne Ausweispapiere einreise und deshalb ihre Identität nicht nachgewiesen werden könne. Nach Angaben des Bundes können bis zu vier Fünftel der Asylsuchenden in der Schweiz ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen.

Kritik vom UNHCR

Der Vorentwurf war in der SPK-N mit 17 zu 8 Stimmen noch locker durchgegangen. Nach der Vernehmlassung ist das Geschäft nun umstrittener. Die Kommissionsminderheit von SP und Grünen, die beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, macht vor allem datenschutzrechtliche Argumente geltend. Zudem bezeichnet sie den Eingriff in die Grundrechte einer betroffenen Person als unverhältnismässig.

In der Vernehmlassung hatten sich auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR kritisch geäussert. Beide sehen in der Vorlage einen schwerwiegenden Eingriff in die menschenrechtlich geschützte Privatsphäre.

Bürgerliche sehen mehr Chancen als Risiken

Die Mehrheit der Kommission - Vertreterinnen und Vertreter der SVP-, FDP- und der Mitte-Fraktion - sieht wie auch 24 Kantone in der Auswertung hingegen mehr Vor- als Nachteile. Die Auswertung von mobilen Datenträgern sei eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Zudem sei der Eingriff in die Privatsphäre verhältnismässig.

Gemäss dem Gesetzesentwurf würden Flüchtlinge verpflichtet, die entsprechenden Geräte herauszugeben, wenn die Identität, die Nationalität und der Reiseweg des Gesuchstellers wegen fehlender Dokumente nicht auf andere zumutbare Weise festgestellt werden kann.

Löschung der Daten

In anderen Ländern sieht das ähnlich aus. Deutschland, Dänemark, Finnland und die Niederlande haben bereits gesetzliche Grundlagen für die systematische Auswertung von Handy- und Laptopdaten geschaffen. Beim Bund lief von November 2017 bis Mai 2018 ein Pilotprojekt. In 15 Prozent der Fälle seien dabei nützliche Hinweise zur Identität oder zum Reiseweg der betroffenen Flüchtlinge gefunden, bilanzierte das SEM.

Die Kommission hat Empfehlungen aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung in Ihre Vorlage aufgenommen, insbesondere was den Datenschutz anbelangt, wie es in der Mitteilung heisst. So sollen alle Personendaten spätestens nach einem Jahr automatisch gelöscht werde

Die Vorlage geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt wird.

SRF 4 News, 27.10.20, 07.00 Uhr;

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