- Der Ständerat befürwortet den Beitritt der Schweiz zum Medicrime-Übereinkommen des Europarats.
- Damit soll der Handel mit gefälschten Medikamenten bekämpft werden.
- Mit 41 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat der Rat der Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention zugestimmt.
Gesundheitsminister Alain Berset sagte, gegen den Handel mit gefälschten Medikamenten sei ein koordiniertes internationales Vorgehen nötig. Er wies auf die Gesundheitsrisiken hin.
Diese hob auch Kommissionssprecherin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) hervor. Als Beispiel nannte sie ein gefälschtes Krebsmedikament ohne Wirkstoff. Fälschungen seien sehr lukrativ und nähmen deshalb zu. Heute sei für die Täter das Risiko gering, sanktioniert zu werden.
Geheime Überwachungen und Markierungen auf Schachteln
Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention weitgehend. Nötig sind nur punktuelle Anpassungen der Strafprozessordnung und des Heilmittelgesetzes, die im Ständerat unbestritten waren.
Nationale Kontaktstelle ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Es soll künftig Massnahmen zur geheimen Überwachung anordnen können, die dann von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden.
Auf Medikamentenschachteln soll es zudem Sicherheitsmerkmale geben, dank derer gefälschte Packungen leichter erkannt werden können. Die Schweiz hatte die Konvention am 28. Oktober 2011 unterzeichnet, Anfang 2016 trat das Übereinkommen in Kraft.