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Im Einsatz gegen den IS Geldstrafe für Syrien-Kämpfer

  • Mildes Urteil für Syrien-Kämpfer: Das Militärgericht in Bellinzona hat Johan Cosar zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt.
  • Zudem muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Cosar will es in der nächsten Instanz anfechten, wie er zu SRF sagt.
  • Der Tessiner Ex-Wachtmeister hatte in Syrien als Anführer einer christlichen Privatarmee gegen die Terrormiliz IS gekämpft.

Johan Cosar wurde in St. Gallen geboren und wuchs in Locarno auf. Seine Eltern sind assyrischer Abstammung und damit Christen. Nach dem arabischen Frühling 2011 reiste Cosar nach Syrien, um sich dort vor Ort über die Situation seiner Familie zu informieren.

Der Auditor der Armee forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von 2500 Franken.

Christliche Miliz gegen IS-Terroristen

Ende 2012 kam die Terrormiliz IS immer näher an die christlichen Ortschaften im Norden Syriens heran. Zusammen mit weiteren Personen formierte Cosar deshalb die christliche Miliz Syriac Military Council (SMC), in der er von 2013 bis 2015 im Einsatz stand.

Dies geschah ohne die Bewilligung des Bundesrates, was für einen legalen Kampfeinsatz eines Schweizer Soldaten im Ausland notwendig gewesen wäre.

Cousin wurde freigesprochen

Der ebenfalls angeklagte Cousin Cosars wurde heute von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, in der Schweiz eine nicht bestimmte Anzahl von Personen für die Miliz SMC rekrutiert zu haben. Dafür postete er Aufrufe in den sozialen Medien.

Der Cousin wurde 1989 in Locarno geboren und hat an der Universität Lausanne Kriminalwissenschaften studiert. Er lebt derzeit in Genf.

Das sagt SRF-Mitarbeiter Gerhard Lob in Bellinzona:

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Das Militärgericht musste Johan Cosar (Bild oben) verurteilen – weil es das Militärgesetz so vorsieht. Einen von der Verteidigung geltend gemachten Notstand zum Eingreifen vor Ort akzeptierte das Gericht nicht. Trotzdem anerkannten die Richter die «ehrenwerten Motive» von Cosars Handeln – so der Richter. Ein Urteil aber, das Schweizern für Militäreinsätze im Ausland künftig quasi einen Freipass gewähren würde, sei nicht möglich. Johan Cosar zeigte sich über das Urteil erleichtert, will aber trotzdem in Berufung gehen.

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