Das will der Kanton St. Gallen: Im Entwurf des neuen Gesundheitsgesetzes ist eine «Impfpflicht» vorgesehen. Verstösse sollen mit bis zu 20'000 Franken Busse geahndet werden können. Grundlage ist das Epidemiengesetz des Bundes. Kantone können Impfungen für obligatorisch erklären, wenn erhebliche Gefahr besteht. Zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen oder besonders gefährdete Personen.
Das wird kritisiert: Besonders die Bussenhöhe gibt zu reden. Die SVP will die Bussen ganz aus dem Gesetz streichen. Sie stört sich zudem daran, dass der St. Galler Regierungsrat im Alleingang über ein Impfobligatorium entscheiden könnte. Die FDP hätte sich eine offensivere Kommunikation bei diesem Thema gewünscht. Besonders nach den Erfahrungen während der Corona-Pandemie. Auch der Ausdruck «Impfpflicht» stört viele.
Das sagt der St. Galler Gesundheitsdirektor: Die Höhe der Bussen sei abhängig vom Einkommen, analog dem Bussenkatalog bei Strassenverkehrsdelikten. Jemand, der 5000 Franken pro Monat verdiene, würde im konkreten Fall eine geringere Strafe zahlen. Zuständig sind die Strafbehörden. Der Maximalbetrag von 20'000 Franken sei nicht in Stein gemeisselt. Auch die Formulierung «Impfpflicht» könnte wieder aus dem Gesetzesentwurf fallen. Voraussichtlich im Juni beugt sich das Parlament ein erstes Mal über das Gesetz. «Ich habe die massiven Reaktionen unterschätzt», sagt Regierungsrat Bruno Damann gegenüber SRF.
Das sind die Impfregeln in anderen Kantonen: St. Gallen wäre mit einer «Impfpflicht» nicht allein. Auch andere Kantone wie beispielsweise Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Solothurn, Zug, Nidwalden oder Zürich können für bestimmte Gruppen ein Impfobligatorium beschliessen. Auch sie stützen sich auf das Epidemiengesetz des Bundes, das eine «erhebliche Gefahr» voraussetzt. «Im Kanton Zürich gab es noch nie ein Impfobligatorium, selbst während der Covid-Pandemie wurde keines beschlossen», heisst es bei der zuständigen Behörde auf Anfrage. Es drohen, je nach Kanton, Bussen zwischen 20'000 und 100'000 Franken.
Hier gibt es (noch) kein Obligatorium: Es gibt auch Kantone, die kein solches Obligatorium kennen. Dazu zählen unter anderem Glarus, Aargau, Thurgau oder Bern. Auch in Schaffhausen fehlt bislang ein entsprechender Hinweis. Im dortigen Gesundheitsgesetz heisst es neu: «Nach Massgaben des Bundesrechts kann der Regierungsrat Impfungen obligatorisch erklären.» Das Gesetz befindet sich, wie jenes von St. Gallen, noch bis Ende Februar in der Vernehmlassung.