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Neue Debatte über die Kesb
Aus 10 vor 10 vom 15.05.2018.
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Initiative gegen Schutzbehörde Weniger Kompetenzen für die Kesb?

  • Die Kesb (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) sollen nicht mehr entscheiden dürfen, wer als Beistand eingesetzt wird. Das fordert eine Volksinitiative.
  • Beistände sollen künftig automatisch die Verwandten sein.
  • Die Initianten müssen 100'000 Unterschriften bis zum 15. November 2019 einreichen.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften ist am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht worden. Mit ihrer Volksinitiative wollen die Kesb-Kritiker künftig verhindern, dass der Beistand für eine urteilsunfähige Person von den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden eingesetzt wird.

Beistände sollen Angehörigen sein

Wird eine Person urteilsunfähig, sollen neu die Angehörigen automatisch das Recht erhalten, sie zu vertreten – und zwar ohne Mitwirkung der Kesb. Im Initiativtext ist die Reihenfolge festgelegt: An erster Stelle stehen Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner. An zweiter und dritter Stelle folgen Verwandte ersten Grades (Eltern oder Kinder) und zweiten Grades (Geschwister) und an vierter Stelle der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin.

Kantonale Initiative abgelehnt

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Legende: keystone

Zum Initiativkomitee gehört auch der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander. Schwander kritisiert das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht seit dessen Einführung im Jahr 2013.

Er hat bereits im Kanton Schwyz eine Kesb-Initiative lanciert. Diese verlangte, dass wieder die Gemeinden statt die Kesb für das Vormundschaftswesen zuständig sind. Das Schwyzer Stimmvolk lehnte das Begehren im Mai 2017 knapp ab.

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