Was macht der Bund zur Arbeitsintegration von Flüchtlingen? Um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu fördern, werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Zusammenarbeit mit den Kantonen Rahmenbedingungen beispielsweise zu Praktika im ersten Arbeitsmarkt erarbeitet.
Wie sehen sie aus? Die Umsetzung der Beschäftigungs- und Integrationsprogramme liegen in der Kompetenz der Kantone. Die Vorgaben werden aber vereinheitlicht. So brauchen künftig, Flüchtlinge die Praktika oder Anlehren machen wollen, keine Bewilligung des jeweiligen kantonalen Arbeitsamtes mehr, eine Meldepflicht reicht. Dies beschleunigt den Prozess für die Arbeitgeber. Die Umsetzung ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen.
Was ist das Ziel dieser Massnahmen? Die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dazu sind Praktika ein wirksames Instrument. So können auch mit noch wenigen Sprachkenntnissen Arbeitserfahrungen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gesammelt werden. Es braucht aber klare Regeln und definierte Programme, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt sind, schreibt das SEM.
Gibt es nach wie vor kantonale Unterschiede? Ja die gibt es. Denn sowohl die Einsätze im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen sowie auch bewilligungspflichtige Praktika liegen in kantonaler Kompetenz. Unterschiedliche Regelungen sind daher nach wie vor möglich. Die Hürden, dass Flüchtlinge auch ausserhalb ihres Aufenthaltskantones arbeiten können, werden aber mit den neuen Massnahmen deutlich kleiner.