Zu jung auf dem E-Trottinett oder mit dem Elektroroller auf dem Trottoir – mehr Jugendliche im Kanton Zürich haben sich letztes Jahr im Strassenverkehr illegal verhalten als in den Vorjahren. 2025 wurden 30 Prozent der straffälligen 10- bis 17-Jährigen wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Im Vergleich zu 2023 ist diese Zahl um 17 Prozent gestiegen.
Dies liege an den Trendfahrzeugen, sagt die Zürcher Jugendanwältin Anne-Catherine Hatt, also den E-Trottinetts und Elektrorollern: «Viele Jugendliche sind sich nicht bewusst, dass sie gegen das Gesetz verstossen, wenn sie zu jung sind und trotzdem E-Trotti fahren.» Erlaubt sind diese Gefährte erst ab 16 Jahren oder ab 14 Jahren mit absolvierter Töffli-Prüfung.
Zudem fahren viele Jugendliche zu schnell. Üblicherweise werden Geschwindigkeiten von 40 bis 50 Kilometern pro Stunde überschritten, aber es komme auch vor, dass Jugendliche mit 100 km/h unterwegs sind. Dafür werden die Gefährte manipuliert – oft mithilfe von Online-Anleitungen: «Das ist heute viel einfacher», sagt Anne-Catherine Hatt. «Wer früher ein Töffli frisierte, musste handwerkliches Geschick mitbringen.»
Kein Hinweis auf Mindestalter
Problematisch sei, dass die Verkaufsstellen der Fahrzeuge nicht auf das Mindestalter oder die Regeln hinwiesen. Bei Jugendlichen passierten Verstösse meist nicht mit geliehenen Fahrzeugen eines öffentlichen Anbieters, sondern mit eigenen Gefährten: «Eltern schenken sie ihren Kindern, ohne zu wissen, dass sie noch zu jung dafür sind.»
Wer zum ersten Mal erwischt wird, erhalte einen Verweis. «Bei wiederholten Vorfällen müssen die Jugendlichen bei uns antraben», sagt Anne-Catherine Hatt. «Wir schauen dann, was es braucht, damit es nicht wieder passiert.» Meistens seien die Jugendlichen bereit, die Konsequenzen – etwa einen Arbeitseinsatz – zu tragen.
Höhere Strafen drohen denjenigen, die schwere Delikte begehen, etwa Minderjährigen, die die Autos ihrer Eltern fahren. Zwar seien solche Fälle selten, doch die Jugendlichen testeten oft die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge bei Geschwindigkeiten über 200 Kilometern pro Stunde, sagt die Jugendanwältin: «Sie sind sich nicht bewusst, was für eine grosse Gefahr sie für andere und sich selbst sind – gerade weil ihnen die Fahrpraxis fehlt.»
Weniger Jugendkriminalität und -gewalt
Zu weiteren ernsten Straftaten gehören schwere Gewaltdelikte. Solche sind selten, geben aber viel zu tun, sagt der Zürcher Oberjugendanwalt Roland Zurkirchen: «Die Jugendstraffälle sind komplexer geworden, deshalb wird das Arbeitsvolumen nicht weniger.»
Dies obwohl die Jugendkriminalität im Kanton Zürich 2025 um 4.3 Prozent gesunken ist. Jeder 22. Jugendliche geriet im vergangenen Jahr in Konflikt mit dem Gesetz. Auch die Jugendgewalt hat abgenommen – um 2.3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. «Das sind Wellenbewegungen», sagt Zurkirchen, «wir rechnen damit, dass die Zahlen wieder steigen.»
Im Auge behalten die Jugendanwälte, dass Straftäter immer jünger werden. Heute seien gegen 32 Prozent der Straffälligen 10- bis 14-jährig. Vor zehn Jahren waren es erst 20 Prozent. «Wir versuchen der eskalierenden Karriere möglichst früh ein Ende zu setzen.» Dies funktioniere gut, sagt der Oberjugendanwalt. Von den fünf Prozent der Jugendlichen, die mit der Jugendanwaltschaft zu tun haben, werde lediglich ein Prozent rückfällig.