Brutale Computerspiele, Pornofilme, Gewaltvideos: Vieles, was im Internet, im Fernsehen oder auf DVD erhältlich ist, eignet sich nicht für Kinder und Jugendliche. Doch bis heute gibt es in der Schweiz keine landesweit gültige Regelung zum Jugendschutz bei Filmen und Games. Das soll sich nun ändern: Am Mittwoch hat der Nationalrat mit 115 zu 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen, auf das Gesetz einzutreten.
Für Videos und Games soll künftig schweizweit ein einheitliches Mindestalter gelten, konkret soll es mindestens fünf Altersstufen geben. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission ist mit diesem neuen Gesetz einverstanden. Für sie sagt Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE): «Ziel des Gesetzes ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, welche ihre Entwicklung gefährden könnten. Es geht um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen.»
Orientierung an EU-Richtlinie
Vorgesehen ist ein System, das die Branche eng miteinbezieht. Das bedeutet, Kinos, Streaming-Anbieterinnen oder Detailhändler müssen festlegen, ab welchem Alter ihr Game oder Video geeignet ist. Und sie müssen das Ganze auch selber kontrollieren – also dafür sorgen, dass Minderjährige wirklich nur Games erhalten, die für sie geeignet sind.
Kinos oder Detailhändler mit Sitz in der Schweiz sind das Eine. Das Andere, das Grössere, sind die Anbieter im Internet: Streaming- oder auch Plattform-Dienste. Sie sind von der Schweiz aus weit schwerer zu kontrollieren als das Kino Rex im Stadtzentrum oder der Elektronik-Fachmarkt im Shopping-Center.
Daher sieht das Gesetz vor, dass sich die Schweiz im Jugendschutzbereich an der entsprechenden EU-Richtlinie orientiert – sodass Anbieter mit Sitz in einem EU-Land nicht in die Schweiz ausweichen, um von hier aus die strengeren Regeln in der EU zu umgehen.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, zu entscheiden, was altersgerecht ist für ihr Kind.
An diesem Punkt haken Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzes ein, darunter FDP, SVP und die Telekommunikationsbranche. Gegenüber internationalen Giganten wie Youtube seien Schweizer Bestimmungen kaum durchzusetzen, argumentieren sie.
Ohnehin stünden zuerst die Eltern in der Pflicht, so Nationalrätin Verena Herzog (SVP/TG): «Es liegt in der Verantwortung der Eltern, sich mit dem Inhalt von Filmen und Videospielen auseinanderzusetzen, und zu entscheiden, was altersgerecht und sinnvoll ist für ihr Kind. Sie kennen ihr Kind am besten.»
Entscheide stehen noch aus
Am anderen Ende des Spektrums finden sich die Mitte-Partei bis zur Linken oder auch Jugendverbände: Sie fordern eher noch schärfere Regeln.
Dem Gesetz ein paar zusätzliche Zähne einfügen, will auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission. Sie will etwa den Verkauf von Zusatzleistungen bei Games regeln, sogenannte In-Game-Käufe: Also wenn Spieler bei einem Game etwa Münzen kaufen oder zusätzliche Spielfiguren. Da soll Eltern die Kontrolle über den Kauf solcher Zusatzleistungen erleichtert werden.
Die Detailberatung über das Geschäft konnte der Nationalrat am Mittwochabend aus Zeitgründen nicht mehr führen. Sie soll in einer der nächsten Sessionen erfolgen.