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Kameras im öffentlichen Raum Stadt St. Gallen verbietet automatische Gesichtserkennung

Automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum: Die Stadt St. Gallen hat diese explizit verboten.

An Plätzen, in Unterführungen oder bei Fussballstadien – Überwachungskameras sind in Schweizer Städten längst gang und gäbe. Kameras, die für die Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen sollen, dürfen Gesichter aber nicht automatisch analysieren. Zumindest in der Stadt St. Gallen. Das hat das Stadtparlament entschieden.

Damit geht St. Gallen schweizweit voran. Weitere Städte wie Zürich, Lausanne, Luzern und Genf diskutieren aktuell ebenfalls über Regelungen der automatischen Gesichtserkennung.

Überwachungskamera und Verkehrsschild an Mast unter blauem Himmel.
Legende: Eine Kamera am St. Galler Marktplatz. Keystone / Regina Kühne

Im Stadtparlament St. Gallen wurde deswegen mit grossen Worten argumentiert. Von Massenüberwachung war die Rede. Wenn eine künstliche Intelligenz laufend Gesichter analysiere und erkenne, wären die Demokratie und das öffentliche Leben gefährdet, argumentierte die links-grüne Mehrheit im Stadtparlament.

Exemplarisch sagte SP-Parlamentarierin Marlène Schürch: «Wer die Vorlage ablehnt, ist bereit, demokratische Freiheiten für vermeintliche Sicherheit zu opfern. KI-Systeme bieten zwar viele Chancen, sind aber auch brandgefährlich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat.»

Solange die Gesichtserkennung nicht explizit erlaubt wird, bleibt sie verboten.
Autor: Monika Simmler Strafrechtsprofessorin Universität St. Gallen

Fast alleine gegen die Vorlage gekämpft hat die SVP. Ein Hauptargument: Es ergebe keinen Sinn, sich kategorisch gegen neue Technologien zu sperren. Und: Verbrechen könnten so besser verhindert werden. SVP-Parlamentarier René Neuweiler zeichnete ein Szenario: «Eine Person wird vergewaltigt, weil wir aus Angst vor Neuem diesen Mist verabschieden. In der ganzen übrigen Schweiz hätte man schon lange KI-Kameras, die eine solche Tat verhindern würden.»

Strafrechtsprofessorin Monika Simmler von der Universität St. Gallen sagt, dass es aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht relevant ist, was die Städte und Kantone im Moment entscheiden: «Solange die Gesichtserkennung nicht explizit erlaubt wird, bleibt sie verboten. Sie darf heute nicht eingesetzt werden.» Entsprechend sei es aktuell eher eine symbolische Debatte.

Für die Bevölkerung nicht spürbar

Die Diskussion solle geführt werden, gerade punkto Aufklärung schwerer Verbrechen. Diese sei aber klar zu unterscheiden von einer präventiven Überwachung der gesamten Bevölkerung an einem öffentlichen Platz, so Simmler: «Dafür gibt es aktuell keinen Anlass.» Es sei jetzt angezeigt, dass sich das Bundesparlament damit auseinandersetze.

Dass sich das St. Galler Stadtparlament nun explizit für ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausgesprochen hat, ist für die Bevölkerung nicht spürbar. Die Kameras, die bereits bestehen, bleiben. Und dies weiterhin ohne die Analyse biometrischer Daten.

Regionaljournal Ostschweiz, 30.4.2025, 6:31 Uhr ; 

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