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Automatischer Informationsaustausch: Bund bestätigt 25 Einsprachen
Aus HeuteMorgen vom 06.03.2020. Bild: Keystone
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Kampf der Steuerhinterziehung Austausch von Finanzdaten: 25 Personen haben etwas dagegen

Die Einsprachen gegen den Automatischen Informationsaustausch in der Schweiz sind gering – es sind aber wohl grössere Fälle.

25 Personen haben bis 2018 Einsprache gegen den Austausch ihrer Finanzdaten eingelegt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung, bei der die Einsprachen eingegangen sind, bestätigt gegenüber SRF diese Zahl, die Finanzminister Ueli Maurer kürzlich im Parlament nannte.

Seit drei Jahren beteiligt sich die Schweiz am Automatischen Informationsaustausch AIA, womit Steuerhinterziehung verhindert werden soll. Damit niemand wegen des AIA in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, hat das Parlament mit der Möglichkeit der Einsprache eine Notbremse eingebaut.

Verschwindend wenige Einsprachen

Die Schweiz hat bislang Daten von mehreren Millionen Konten ins Ausland geliefert. Da scheinen 25 Einsprachen verschwindend wenig. Doch CVP-Ständerat Pirmin Bischof, der bis vor Kurzem Präsident der zuständigen Kommission war, sagt: «Auch wenn das wenige Fälle sind, diese 25, dann sind das 25 goldene Fälle für die schweizerische Rechtsordnung.»

Golden – quasi wie eine Auszeichnung für den Schweizer Rechtsstaat. Denn die Schweiz ist eines von ganz wenigen Ländern, die eine solche Notbremse im automatischen Informationsaustausch kennen. Diese Notbremse ziehen können Steuerpflichtige, die menschenrechtswidrige Verfahren im Ausland befürchten müssen. Das ist zum Beispiel ein Oppositioneller in einem autoritären Staat, der befürchten muss, dass er mithilfe von AIA-Daten wegen Steuerbetrugs zum Tod verurteilt wird.

Pirmin Bischof im Parlament
Legende: Ständerat Pirmin Bischof vermutet, dass die AIA-Einsprachen grössere Fälle betreffen. Keystone

Grössere Fälle vermutet

Weshalb diese 25 Personen die Notbremse zogen und aus welchen Ländern sie kommen – dazu äussert sich die Steuerverwaltung nicht. Experten spekulieren über Staaten wie China, Russland oder Indien. Bischof sagt, dass es sich angesichts der Kosten bei solchen Verfahren wohl um grössere Fälle handle.

Er vermutet, «dass diejenigen Personen, die da Einsprachen erhoben haben – sicher auch mit anwaltlicher Hilfe – grosses Interesse haben» – sei es finanzieller oder vitaler Art. Denkbar ist aber auch, dass jemand eine Einsprache als taktisches Mittel einsetzt, etwa um in einem Verfahren Zeit zu gewinnen. Das verstiesse aber grundlegend gegen das Gesetz.

Heute Morgen, 6. März 2020, 6:00 Uhr; arnf

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