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Kantonal unterschiedliche Verschärfungen der Corona-Massnahmen
Aus Tagesschau vom 23.10.2020.
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Kampf gegen das Coronavirus Corona-Massnahmen: Das sind die Regeln in den Kantonen

Der Bundesrat verschärfte die Massnahmen: Erweiterte Maskenpflicht und 15 Personen-Regel im öffentlichen Raum. Doch viele Kantone gehen mit ihren Vorschriften weiter als der Bund.

AG: Der Kanton Aargau beschränkt die Zahl der Anwesenden in Bars und Clubs auf 50 Personen. Die Maskenpflicht gilt in den Lokalen auch für sitzende Personen. Die Veranstalter von privaten Anlässen müssen im Aargau auch bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben. An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II gilt eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden.

AI: Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ab Montag eine generelle Maskenpflicht. Das Maskentragen ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden an öffentlichen Veranstaltungen und Märkten sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben obligatorisch. Das Tanzen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einschliesslich Angeboten von Tanzschulen und Sportvereinen, sowie an öffentlichen Veranstaltungen ist verboten.

AR: Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ab Montag eine generelle Maskenpflicht. Das Tragen der Maske ist obligatorisch an öffentlichen Veranstaltungen und Märkten sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben. Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen und die Durchführung von Tanzveranstaltungen sind verboten. Verboten sind Veranstaltungen mit über 50 Personen. An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis dürfen höchstens 15 Personen teilnehmen. Proben und Konzerte von Chören sind verboten. Arbeitnehmende müssen künftig auch in Innenräumen eine Gesichtsmaske tragen.

BE: In Berner Schulen müssen ab Dienstag alle Erwachsenen und zudem Schüler ab der Sekundarstufe I Masken tragen. Kantonsarztamt und die Bildungs- und Kulturdirektion empfehlen den Schulen darüber hinaus, auf Kontakt- und Ballsportarten im Sport zu verzichten. Die Verantwortung obliegt den Gemeinden. Diese müssen auch die erforderlichen Schutzmasken bezahlen. Erweitert werden die Schutzmassnahmen auch an den Berufsfach- und Mittelschulen: Es gilt überall Maskentragpflicht, sowohl im Unterricht, auch wenn der Abstand eingehalten werden kann, wie auch auf dem ganzen Schulhausareal. Auch im Sport soll die Maske getragen werden, ausser im Freien, wenn der Abstand eingehalten wird. Der Kanton verbietet bereits Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen. Museen, Kinos, Fitnesscenter werden geschlossen. Bars und Clubs werden geschlossen. Neu gilt eine Maskentragpflicht auch unter den Lauben der Berner Innenstadt. Auch Messen oder Ausstellungen sind verboten. Ab Montag dürfen zudem maximal 100 Gäste in Restaurants anwesend sein – maximal vier pro Tisch. Die Gastrobetriebe müssen die Kontaktdaten erheben und kontrollieren.

BS: Der Kanton Basel-Stadt begrenzt die Maximalzahl der Teilnehmenden an Grossveranstaltungen per sofort auf 1000. Alle Restaurationsbetriebe müssen nachts geschlossen bleiben, die Schliessung gilt zwischen 23 und 6 Uhr.

BL: Baselland verfügt per sofort ein Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen. Das Veranstaltungsverbot gilt bis Ende Jahr. Es gilt eine Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, von 23 bis 5 Uhr. Neben Club- und Barbetreibern müssen auch Veranstalter von Anlässen mit über 50 Personen die Kontaktdaten erheben. Ergänzend zu den Schutzmassnahmen in den Volksschulen, gilt auch eine Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren in Kinderbetreuungsstätten.

FR: Der Kanton verpflichtet Clubs, Theater sowie Organisatoren von Veranstaltungen, die Kontaktdaten von Besuchern per QR-Code zu sammeln. Diskotheken werden geschlossen. Alle anderen öffentlichen Einrichtungen müssen um 23 Uhr schliessen. Die Ausübung von Sportarten mit Körperkontakt wird verboten. Darunter fällt etwa Fussball und Eishockey. Profispiele bleiben erlaubt, doch gilt neu wieder eine Obergrenze von 1000 Zuschauern.

GE: In der Öffentlichkeit und an privaten Anlässen dürfen sich nicht mehr als fünf Personen versammeln. Veranstaltungen über 1000 Personen sind verboten. Für Bars und Restaurants gilt ab 23 Uhr eine Sperrstunde, an den Tischen dürfen maximal fünf Personen sitzen. Discos und Nachtclubs sind geschlossen. Die Maskenpflicht wird auf Märkte und Messen ausgeweitet. Die Ausübung von Kontakt-, Kampf- und Mannschaftssportarten auf Amateurniveau ist verboten.

JU: Der Kanton Jura verbietet alle Kontaktsportarten und Mannschaftssportarten mit Ausnahme des Profisports unter Ausschluss des Publikums und des individuellen Trainings. Die Massnahmen gelten bis am 15. November. Alle Versammlungen sind verboten. Ebenso verboten sind Treffen von mehr als 15 Personen, einschliesslich Kindern, in öffentlichen und privaten Räumen.

LU: Es gilt eine Maskenpflicht an geschlossenen Arbeitsplätzen. Personen, die allein in einem Raum arbeiten, sind dieser Pflicht nicht unterstellt. In Spitälern und Altersheimen gilt ein Besuchsverbot. In Restaurants und Clubs ist zudem neu um 23 Uhr Schluss, Bordelle bleiben zu.

NE: Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen in privaten und öffentlichen Räumen, mit Ausnahme von religiösen Zeremonien und Beerdigungen werden verboten. Restaurants und öffentliche Einrichtungen müssen spätestens um 23 Uhr schliessen. In Beizen dürfen maximal vier Personen am selben Tisch sitzen, mit Ausnahme von Personen aus demselben Haushalt. Fitnesscenter, Schwimmbäder und Bowlingbahnen müssen schliessen. Kontaktsportarten wie Fussball oder Hockey, Kampfsportarten und Gesellschaftstanz sind verboten. Auch das Singen in Chören und das Spielen in Blaskapellen sind nicht mehr möglich. Auf Märkten gilt Maskenpflicht, jeglicher Konsum ist verboten.

SG: Die St. Galler Regierung hat erhöhte Schutzmassnahmen für Alters- und Pflegeheime erlassen. Ab Dienstag dürfen Bewohnerinnen und Bewohner pro Tag noch zwei Besucher empfangen. Tanzen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsa-Clubs und Bars ist verboten. Das Servicepersonal an privaten Veranstaltungen muss Masken tragen, konsumiert werden darf nur sitzend. Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen dürfen ab dem 27. Oktober täglich maximal zwei Besuchende empfangen.

SO: Im Freien dürfen sich ab dem 27. Oktober nur noch maximal fünf Personen treffen. Bei öffentlichen Veranstaltungen (ohne politische Versammlungen) im Kanton Solothurn können noch maximal 30 Personen zusammenkommen. Im privaten Rahmen (z.B. Geburtstagsfest) sind Treffen mit bis zu 15 Leuten erlaubt. In Restaurants wird die Anzahl Personen pro Tisch auf vier beschränkt. Solothurner Bars und Clubs dürfen weiterhin öffnen, es gilt aber eine Obergrenze von gleichzeitig 50 Besucherinnen und Besuchern und am Wochenende eine Sperrstunde zwischen 1 und 6 Uhr. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind bis Ende Januar 2021 verboten.

SH: In Schaffhausen gilt ab dem 26. Oktober eine Maskenpflicht für Lehrpersonen in den Schulhäusern auch an den Volksschulen inklusive Kindergarten. Lernende müssen erst ab der Sekundarstufe I eine Maske tragen. Eine Maskenpflicht gilt ebenfalls in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten.

SZ: Im Kanton Schwyz sind seit Montag private Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen verboten. Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen mit über 30 Personen ist verboten. Ausgenommen davon sind politische Versammlungen wie zum Beispiel Sitzungen des Kantonsrates, der Bezirksgemeinden oder Gemeindeversammlungen sowie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Am Arbeitsplatz gilt in Innenräumen eine Maskenpflicht. Es gilt Maskenpflicht am Arbeitsplatz, ausgenommen davon sind Personen, die allein in einem geschlossenen Raum arbeiten.

TI: Im Tessin gilt ab Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Ausserdem verbietet die Regierung jeglichen Breitensport mit Körperkontakt. Ausnahmen gelten für Profisportler sowie für Sporttrainings von Kindern. Auch die Turnstunden von Kindern und Jugendlichen in obligatorischen Schulen sind von der Regelung ausgenommen. Mit den verschärften Massnahmen mache das Tessin «einen Schritt vorwärts», erklärte Regierungspräsident Norman Gobbi. In Restaurants gilt weiterhin, dass nur im Sitzen konsumiert werden darf. Pro Tisch dürfen neu maximal vier Personen sitzen. Ausnahmen gelten lediglich für Familien. Für Privatanlässe gilt eine Obergrenze von 15 Personen. Es gehe jetzt darum, «die richtigen Massnahmen im richtigen Moment» zu verhängen, erklärte Gobbi weiter. Clubs, Diskotheken, Tanzlokale und Erotik-Etablissements sind bereits bis Ende Oktober geschlossen. Die persönlichen Daten der Gäste in Restaurants müssen erfasst und kontrolliert werden.

UR: Im Kanton Uri gilt in den Schulhäusern der Volksschule eine Maskenpflicht für Erwachsene. Wenn der Sicherheitsabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann oder andere Schutzvorkehrungen wie Plexiglasscheiben vorhanden sind, dürfen Lehrpersonen die Maske abnehmen.

VD: Der Kanton Waadt verbietet Grossanlässe von mehr als 1000 Personen und private Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen. Die Gemeinden legen fest, inwiefern Märkte stattfinden können. Marktbesucher und Verkäufer müssen Hygienemasken tragen. Clubs und Diskotheken sind geschlossen. In Bars und Restaurants herrscht Ausweispflicht.

VS: Nachtbars, Diskotheken und Erotikclubs sind geschlossen. Der Besuch von öffentlichen Betrieben wie Restaurants ist noch bis spätestens um 22 Uhr möglich. Geschlossen sind auch alle Freizeitbetriebe wie Fitness- und Wellnesscenter, Hallenbäder sowie Kinos, Theater oder Museen. Zudem sind öffentliche und private Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Menschen untersagt. Auch gilt ein Versammlungsverbot für mehr als zehn Menschen im öffentlichen Raum. In geschlossenen Einrichtungen gilt eine ständige Maskenpflicht. Besuche in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen sind unter dem Vorbehalt von Härtefällen ausgesetzt. Für Schulen auf Tertiärstufe gibt es ausschliesslich Fernunterricht.

ZH: Es gilt die generelle Maskentragpflicht in Gastronomiebetrieben und Bars, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht für das Servicepersonal von Gastronomiebetrieben. Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen sind verboten, sofern keine Gesichtsmasken getragen werden oder die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Für Erwachsene gilt auf dem Areal aller Schulen eine generelle Maskenpflicht. Es gilt die obligatorische Kontaktdatenerfassung der Freier im Prostitutionsgewerbe.

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Massnahmen des Bundes

Tagesschau, 23.10.2020, 19.30 Uhr;

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