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Kampf gegen das Coronavirus «Die Quarantäne ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte»

Ab Montag müssen die Kantone wieder flächendeckend Contact-Tracing betreiben und können Zwangsquarantänen verhängen. Wer unter Verdacht steht, mit Covid-19 infiziert zu sein, darf sein Zuhause in der Regel während zehn Tagen nicht verlassen, nicht einmal zum Einkaufen. Staats- und Gesundheitsrechtlerin Franziska Sprecher über die gesetzlichen Grundlagen hinter dieser Massnahme.

Franziska Sprecher

Staatsrechtlerin an der Universität Bern

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Sprecher ist Assistenzprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsrechts am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern. Zudem leitet sie als Direktorin das Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen.

SRF News: Die Kantone stellen Infizierte und deren enge Kontaktpersonen unter Quarantäne. Dürfen die Behörden das überhaupt?

Franziska Sprecher: Ja, die gesetzliche Grundlage dafür findet sich auf Bundesebene im Epidemiengesetz. Dieses sieht verschiedene Massnahmen gegenüber einzelnen Personen vor, wobei die Quarantäne die schärfste Massnahme ist, die der Staat ergreifen kann, um die Bevölkerung vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Im Falle von Covid-19 ist die Quarantäne ein sinnvolles und geeignetes Instrument.

Was bedeutet die staatlich verordnete Quarantäne für eine betroffene Person?

Für den Einzelnen ist diese Anordnung ein schwerer Eingriff in seine Grundrechte. Er ist stark beschränkt in seiner persönlichen Freiheit, in seiner Bewegungsfreiheit aber auch in seiner Wirtschaftsfreiheit.

Die Quarantäne darf nur so lange dauern, wie es medizinisch notwendig ist.

Die Quarantäne ist das letztmögliche Mittel des Epidemiengesetzes. Entsprechend muss diese Massnahme sorgfältig ausgestaltet werden und verhältnismässig sein.

Die Ausgestaltung der Quarantäne liegt bei den Kantonen. Wie können diese die Verhältnismässigkeit wahren?

Die Quarantäne darf nur so lange dauern, wie es medizinisch notwendig ist. Zudem muss jeder Kanton prüfen, welche Bedürfnisse die betroffenen Personen haben. Haben sie ein soziales Netz, um Lebensmittel zu besorgen, besteht eine genügende medizinische Versorgung? Diejenigen die psychologische oder ärztliche Unterstützung brauchen, müssen diese erhalten . Von Kanton zu Kanton kann das ganz unterschiedliche Betreuungsformen erfordern.

Dürfen die Menschen in Quarantäne ihr Haus wirklich nicht verlassen?

Die Quarantäne hat zum Zweck, Dritte vor Ansteckung zu schützen. Von daher macht es Sinn, dass die Leute das Haus nicht verlassen und mit niemandem Kontakt haben.

Nicht die Strafe soll im Vordergrund stehen, sondern die Menschen sollen verstehen, warum sie sich zurückziehen müssen.

Die Menschen werden bevorzugt bei sich zu Hause isoliert, unter Umständen müssen sie aber auch im Spital oder in anderen Räumlichkeiten isoliert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Behörden Bussen von bis zu 5000 Franken erlassen können, wenn jemand gegen die verordnete Quarantäne verstösst. Sind solche Sanktionen angemessen?

Da die Quarantäne die letztmögliche und schärfste Massnahme ist, ist eine solche Busse verhältnismässig. In der Botschaft zum Gesetz ist aber vorgesehen, dass es erster Linie darum geht, bei den Menschen das Verständnis für die Quarantäne zu wecken. Also nicht die Strafe soll im Vordergrund stehen, sondern die Menschen sollen verstehen, warum sie sich zurückziehen müssen.

Das Gespräch führte Romana Kayser.

Coiffeure, Kosmetik-und Massagesalons ambulante BehandlungenSpitäler, Arztpraxen, Physiotherapie Beerdigungenim grösserenKreis Seit 27. April wieder geöffnet oder erlaubt Gartenbedarf, Blumenläden &Baumärkte Quelle: Ausstiegsfahrplan des Bundesrats Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept. Quelle: Bundesrat, 29.04.20 Noch unklar Verbot vonGrossveranstaltungen mit unter 1000 Personen Bis Ende August Verbot vonGrossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen obligatorische Schulen (Kantone entscheiden) kompletterDetailhandel Ab 11. Mai wieder geöffnet oder erlaubt Gastronomiefür 4er-Gruppen öffentlicherVerkehr Sporttrainings imBreiten- und Leistungssport Reisebüros schrittweiseLockerung derEinreisebeschränkung Ab 8. Juni wieder geöffnet oder erlaubt weitere Schulen,Ausbildungsstätten Museen, Bibliotheken Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder Theater, Kinos,Gottesdienste Bergbahnen Treffen von mehr als 5 Personen Geisterspiele in denProfiligen (def. Entscheid am 27.5.)

Tagesschau vom 09.05.2020, 19:30 Uhr ; 

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