- Zwei Medienschaffende haben bei der Herausgabe von Akten über den Kauf des Kampfjets F-35 vor dem Bundesgericht einen Etappensieg erreicht.
- Die höchste Instanz bezeichnete die von Armasuisse und Empa geltend gemachten Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip als nicht anwendbar.
- In zwei Urteilen hiess das Bundesgericht beide Beschwerden der Medienschaffenden gut.
Es stellte fest, dass die von Empa und Armasuisse geltend gemachten Ausnahmen vom Transparenzprinzip auf einer Auslegung des alten Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen basierten, das bis Ende 2020 galt.
Dieses Gesetz schloss den Kauf von Waffen, Munition und Kriegsmaterial nicht ein. Es enthielt aber auch keine Hinweise auf das später verabschiedete Öffentlichkeitsgesetz. Deshalb sei nicht davon auszugehen, dass der altrechtliche Geltungsausschluss eine im Öffentlichkeitsgesetz vorgesehene Ausnahme darstelle, begründete das Bundesgericht sein Urteil.
Das Bundesgericht hob damit die Entscheide auf und wies die Fälle an Armasuisse und Empa zur Neubeurteilung zurück.