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Unterrichten trotz Halsweh oder Husten: ein umstrittener Vorschlag
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 14.09.2020. Bild: Keystone
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Kanton Zürich Sollen Lehrer mit Corona-Symptomen unterrichten?

  • An einzelnen Zürcher Schulen gibt es viele Ausfälle, weil Lehrer mit Verdacht auf Corona zu Hause bleiben.
  • Die höchste Schulleiterin des Kantons möchte deshalb die Frage klären, ob Lehrerinnen und Lehrer trotz Symptomen unterrichten dürfen.
  • Der Präsident des Zürcher Lehrerinnenverbandes kritisiert die Idee: Der Schutz der Kinder und Kollegen sei nicht gewährleistet.

Hat eine Lehrerin Halsschmerzen, Husten oder Fieber, bleibt sie zu Hause und macht einen Corona-Test. Eine Vertretung übernimmt ihre Schulklasse. So läuft es derzeit an den meisten Schulen. Für die Schulen sei dies nicht ideal, findet die Präsidentin des Zürcher Schulleiterverbandes, Sarah Knüsel. Gerade für jüngere Kinder seien ständig wechselnde Vertretungen ungünstig. «Diese Lösung ist nicht im Interesse eines guten Unterrichtes.»

Arbeiten mit Maske

Deshalb möchte Knüsel die Frage klären, ob Lehrerinnen und Lehrer mit Corona-Symptomen weiterhin arbeiten dürfen. Sie müssten einfach eine Maske tragen und weitere Schutzvorkehrungen treffen, sagt Knüsel. Sie verweist bei ihrer Idee auf andere Berufsfelder: «Ich weiss aus gesicherten Quellen, dass Ärzte, wenn sie Corona haben, mit Maske und allen nötigen Sicherheitsvorkehrungen arbeiten gehen dürfen.» So könnte es laut Knüsel auch bei Lehrerinnen und Lehrern sein, die einen Corona-Verdacht haben.

Christian Hugi, Präsident des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbandes kann der Idee nichts abgewinnen. Aufgrund des Lehrermangels sei es zwar tatsächlich schwierig, genügend Fachkräfte zu finden. Doch mit Fieber, Temperatur oder starkem Husten solle niemand arbeiten, sagt Hugi: «Indem Lehrer zu Hause bleiben, schützen sie einerseits die Kinder und die Kollegenschaft. Und andererseits muss man auch selbst möglichst schnell wieder gesund werden».

Volksschulamt verweist auf Bund

Das Zürcher Volksschulamt sagt auf Anfrage von SRF, man richte sich nach den Regeln des Bundesamtes für Gesundheit. «Wenn jemand ein Corona-Verdachtsfall ist und getestet wird, sieht ein Prozedere vor, dass man das Testergebnis in Isolation abwarten muss», so der stellvertretende Amtschef Matthias Schweizer. Das Volksschulamt sei weder kompetent noch zuständig, andere Vorgaben zu machen. Wer sich krank fühle, solle zu Hause bleiben. So können weitere Ansteckungen verhindert werden.

Hinweis von SRF News

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In einer ersten Version hiess es im Text fälschlicherweise, es handle sich um eine Forderung der obersten Zürcher Schulleiterin. Der Fehler wurde korrigiert.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen; 14.09.2020; 06.32 Uhr;

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