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Kantonen droht Klage SP stellt Ultimatum nach Prämienverbilligungs-Entscheid

  • Die SP Schweiz will, dass die Kantone ihre Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung überprüfen.
  • Viele Haushalte erhielten keine Unterstützung, obwohl sie laut Bundesgericht Anrecht darauf hätten.
  • Gemäss einem am Samstag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid hat der Kanton Luzern die Grenze dafür zu tief angesetzt.

Es gebe eine Reihe weiterer Kantone, welche die Vorgaben des Bundesgerichts verletzten, schreibt die SP Schweiz.

Die Partei stellt den betroffenen Kantonen ein Ultimatum: Wenn diese nicht innerhalb eines Monats ihre Limite für den Bezug von Prämienverbilligung überprüfen und Anpassungen in die Wege leiten, will die SP Klage einreichen.

Beschwerde erfolgreich

In Luzern waren die Beschwerden mehrerer Privatpersonen gegen die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung erfolgreich.

Der Kanton hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen auf 54'000 Franken gesenkt. Diese Einkommensgrenze sei zu tief angesetzt, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

Gesetz ausgehebelt

Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen.

Umstritten war im vorliegenden Fall der Begriff «untere und mittlere Einkommen». Laut Bundesgericht haben die Kantone diesbezüglich eine erhebliche Entscheidungsfreiheit.

Bestimmung aufgehoben

Doch selbst unter Achtung dieser Autonomie widerspreche die Einkommensgrenze von 54'000 Franken dem Sinn und Geist des Bundesrechts.

Nur ein verschwindend kleiner Teil des Spektrums der mittleren Einkommen komme in den Genuss der Prämienverbilligung. Das Bundesgericht hob die für 2017 erlassene Bestimmung auf.

Acht Kantone im Visier

Laut SP ist Luzern nicht der einzige Kanton, der gegen das Krankenversicherungsgesetz verstösst. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil festgehalten, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligung nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf.

Gegen diese Vorgabe verstossen gemäss der Mitteilung auch die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Neuenburg. Die SP stützt sich dabei auf einen Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit.

Die Krankenkassenprämien sind eines der wichtigsten Wahlkampfthemen der SP für die Nationalratswahlen im Oktober. Im Frühjahr will die Partei eine Volksinitiative lancieren mit dem Ziel, die Prämienlast auf zehn Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen.

Zudem sollen die kantonalen Prämienverbilligungen harmonisiert werden.

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