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Grosse Verunsicherung wegen bezahlter Tickets
Aus Espresso vom 14.10.2020. Bild: keystone/symbolbild
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Kaum Veranstaltungen Grosse Verunsicherung wegen bezahlter Tickets

Drei Antworten auf drei Fragen rund um Veranstaltungen, die abgesagt oder verschoben werden.

Die Corona-Ausnahmesituation ist mittlerweile zur Normalität geworden. Ob Konzerte, Musicals oder anderes – Veranstaltungen werden reihenweise abgesagt. Zum Leidwesen vieler Fans, die sich oft schon lange vor Corona Tickets gesichert haben. Entsprechend gross ist die Verunsicherung. Drei Antworten auf drei Fragen.

1. Tickets für Grossveranstaltung im Herbst immer noch im Verkauf

Beispiel:

  • Datum: 24. November 2020
  • Konzert: Ozzy Osbourne
  • Ort: Hallenstadion Zürich
  • Status: offen

Es liegt auf der Hand, dass dieses Konzert im November höchstwahrscheinlich nicht stattfindet. Warum werden immer noch Tickets verkauft?

Weil es noch keine offizielle Absage der Tour gibt. «Wir warten noch immer auf die Ansage des Tourmanagements. Wir gehen davon aus, dass das Konzert aufgrund der Coronasituation nicht stattfinden wird», schreibt Philipp Musshafen, Direktor vom Hallenstadion Zürich, auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Veranstalter ist Live Nation Switzerland. Dort heisst es: Noch sei die Tour weder abgesagt, noch verschoben. Und so lange das nicht klar sei, seien auch die Tickets im Verkauf.

2. Veranstaltung wird verschoben

Beispiel:

  • Datum: 18. April 2020
  • Anlass: Jodelmusical «uf immer und ewig»
  • Status: verschoben

Muss ich diese Verschiebung akzeptieren oder kann ich das Geld zurückfordern?

Laut Juristinnen und Juristen ist das Datum einer Veranstaltung elementar. Wird der Anlass verschoben, hat der Kunde Anrecht auf eine Rückerstattung.

Mit dem Kauf eines Tickets kauft der Kunde eine Leistung. Wird der Anlass nicht am vereinbarten Datum durchgeführt, wird die Leistung nicht erbracht. Entsprechend haben die Kunden ein Recht auf Rückerstattung.

Allerdings: Die Coronakrise hat viele Veranstalter in eine schwierige Lage gebracht. Der Appell an die Kunden, kulant zu sein und eine Verschiebung zu akzeptieren, ist deshalb nachvollziehbar. Will das ein Kunde nicht, muss der Ticketbetrag rückerstattet werden.

3. Der Veranstalter verweigert eine Rückzahlung

Beispiel:

  • Datum: 12. August 2020
  • Konzert: Die Toten Hosen
  • Ort: Festival Rock Oz’Arènes, Avenches
  • Status: abgesagt

Das Ticket wurde immer noch nicht rückerstattet. Soll ich den Veranstalter betreiben, damit ich mein Geld zurückerhalte?

Bei einer Absage ist die Sachlage klar: Der Veranstalter muss das Ticket zurückerstatten. Stellt sich der Veranstalter quer oder beharrt auf den AGB, kann im äussersten Fall eine Betreibung eine letzte Möglichkeit sein.

In diesem speziellen Fall vermutlich trotzdem nicht. Rock Oz’Arènes steht das Wasser bis zum Hals. Das Festival hat erst kürzlich einen Hilferuf auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hinter den Kulissen brodelt es offenbar, es geht um viel Geld. Solange diese Konflikte nicht rechtlich geklärt seien, werde man keine Tickets zurückerstatten, heisst es auf Anfrage.

Aktuell seien es 1200 Kunden, die ihr Geld zurückhaben wollen. Diese Kunden werde man entschädigen, sobald rechtlich alles geklärt sei, versichert das Festival gegenüber «Espresso».

Espresso, 14.10.2020, 8.13 Uhr

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