- Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen.
- Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung sei nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar, schreibt der Bundesrat.
- Definitiv entscheiden wird das Parlament.
Im Juni 2023 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 24-wöchige Elternschaftsversicherung angenommen. Dabei wird die bestehende 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um acht Wochen ergänzt, zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters. Sowohl die Mutterschaftsversicherung als auch die neue Versicherung sollen durch gleiche Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert werden.
Nun pfeift der Bundesrat den Kanton Genf zurück: «Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird.»
Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen. Diese würde eine umfassende Elternschaftsversicherung in allen Kantonen erlauben.