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Keine Garantie für Verbot Hintertür für gentechnisch veränderte Organismen?

Eine Fussnote im Rahmenabkommen mit der EU sorgt für rote Köpfe bei Gentech-Gegnern. Andere zeigen ein gewisses Verständnis.

Die EU will das Gentech-Verbot, so wie es derzeit in der Schweiz gilt, im geplanten Rahmenabkommen nicht mehr garantieren. Das zeigen Recherchen von Radio SRF . Bei Interessengruppen, die sich gegen Gentechnologie in der Landwirtschaft und der Lebensmittelbranche wehren, läuten die Alarmglocken.

Zum Beispiel bei der «Allianz Gentechfrei»: «Ich bin sehr erstaunt», sagt deren Präsidentin, SP-Nationalrätin Martina Munz. «Es wirkt auf mich eher wie eine Provokation.» Denn die EU würde doch eigentlich garantieren, dass Regionen gentechfrei produzieren könnten. «Ich habe das Gefühl, das ist eine Schikane.»

Anders reagiert FDP-Ständerat Ruedi Noser auf die Fussnote im Abkommen: «Ich kann sehr gut verstehen, dass Produzenten aus der EU den Marktzutritt auch in der Schweiz zu den gleichen Bedingungen wie in der EU wollen.»

Dass das Gentech-Moratorium, über das die Schweizer Stimmbevölkerung abgestimmt hat, von der EU zur Disposition gestellt wird, kann aber auch er nicht akzeptieren. «Ich bin Basisdemokrat und möchte, dass demokratisch gefällte Entscheide in der Schweiz auch weiterhin durchgesetzt werden können.»

Gemäss Angaben des zuständigen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) übe die EU zwar keinen grossen Druck auf die Schweiz aus, was die Übernahme der Gentech-Regelungen angehe. Doch Munz traut dieser Aussage nicht: «Wir müssen die Gentechfreiheit garantiert haben.»

Auch Noser ist skeptisch. «Welchen Druck man in fünf Jahren hat, weiss ja niemand.» Nur weil man im Moment keinen Druck habe, könne man nicht darauf schliessen, dass dies ewig so bleibe. Eines ist klar: Der Widerspruch zwischen Volksentscheid und Rahmenabkommen muss geregelt werden.

Erklärung von Michael Beer, BLV-Vizedirektor

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Michael Beer vom BLV
Legende: SRF

SRF News: Bei den Verhandlungen über Lebensmittelsicherheit gehe es auch um Gentechnologie. Wieso steht das so im Entwurf?

Michael Beer: Wir haben ein gültiges Abkommen mit der EU, das tierische Lebensmittel umfasst. Das will man mit dem Rahmenabkommen auf alle Lebensmittel ausdehnen, das heisst, auch auf pflanzliche Lebensmittel. Darum sind gentechnisch veränderte Organismen auch ein Thema bei den Verhandlungen über die Lebensmittelsicherheit.

Die EU will das Gentech-Verbot nicht als Ausnahme im Abkommen verankern. Will sie, dass die Schweiz die EU-Regelungen übernimmt?

In unseren technischen Gesprächen im Bereich der Lebensmittelsicherheit haben wir festgestellt, dass es Unterschiede gibt. Wir haben das zwar aufgenommen, aber es gab keinen grossen Druck von der EU, dass man da jetzt die gleichen Regelungen übernimmt, sondern man hat zur Kenntnis genommen, dass es Schweizer Regelungen gibt, und die möchten wir auch behalten.

Wie gross sind die Unterschiede zwischen der EU und der Schweiz in dem Bereich?

Im Lebensmittelbereich gibt es grössere Unterschiede, in dem Sinne, dass in der EU mehr als 40 gentechnisch veränderte Organismen als Lebensmittel zugelassen sind. in der Schweiz sind es nur drei. Das heisst, dort gibt es Unterschiede in der Zulassung. Handelshemmnisse sind das nicht, weil in der Schweiz bisher wenig genveränderte Produkte verkauft werden und dementsprechend ist es auch kein grösseres Problem, dass wir dort unterschiedlich sind.

Was bedeutet es, wenn das Verbot nicht als Ausnahme im Rahmenabkommen festgehalten wird?

Das müsste dann im Lebensmittelsicherheitsabkommen thematisiert werden. Das heisst, dass dort Lösungen gefunden werden müssten, damit die Schweizer Regelungen beibehalten werden können.

Könnte sich die Schweiz weigern, die Regeln zu übernehmen?

Es braucht natürlich das Einverständnis von beiden Partnern. Wir werden nur zu einem Abschluss kommen, wenn wir in dem Bereich eine Lösung finden. In den aktuellen Gesprächen sieht es so aus, wie wenn wir eine Lösung finden würden.

Das Gespräch führte Philipp Burkhardt.

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