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Keine Kürzung der Kinderrente Auf dem Buckel der Schwächsten soll nicht gespart werden

  • IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen weniger Geld für ihre Kinder bekommen: Das forderte der Nationalrat in der Frühlingssession.
  • Hauptargument damals: Familien mit IV-Rente seien bessergestellt als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten.
  • Berechnungen des Ständerats zeigten aber ein anderes Bild. Er erteilt dem Sparvorhaben eine Absage.

Eltern mit einer Behinderung haben den heutigen Tag mit Sorge erwartet. Denn der Nationalrat hat sich im Frühling dafür ausgesprochen, die sogenannten Kinderrenten um einen Viertel zu kürzen – also das Geld, das sie für ihre Kinder bekommen.

Die Frage heute war nun, ob der Ständerat mit der Kürzung der Kinderrenten einverstanden ist. Dem ist nicht so: Die kleine Kammer folgte stillschweigend dem Bundesrat und seiner Kommission und lehnte die Kürzungen ab.

Schon heute schlechter gestellt

Im Nationalrat hatten die Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien argumentiert, es dürfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente bessergestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten.

IV-Rentnerin
Legende: Die Hauptstossrichtung der Revision: Jugendliche und psychisch Kranke sollen mehr Beratung und Begleitung erhalten. Keystone

Die Ständeratskommission liess die Verhältnisse untersuchen – und kam zum Schluss, dass Familien trotz Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Einkommen zur Verfügung haben als vergleichbare Familien ohne die Sozialleistungen.

Dies gelte umso mehr, als der geplante Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem einen Teil der Rentner finanziell schlechter stelle, so Kommissionsprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Eine Kürzung der Kinderrenten sei somit nicht angebracht.

Stufenloses Rentensystem

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Dieses würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden.

Pascale Bruderer Wyss verwahrte sich gegen den Vorwurf gewisser Nationalräte, IV-Rentnern würde das «Blaue vom Himmel» versprochen: «Alle, die betroffene Familien kennen, wissen, dass deren Budget häufig enorm strapaziert ist.» Diese würden durch einen Leistungsabbau weiter unter Druck gesetzt, warnte Bruderer Wyss.

Diverse Redner schlossen sich dem Grundsatz aus dem Nationalrat an: IV-Rentner sollen gegenüber Arbeitstätigen nicht bessergestellt werden. Die Abklärungen hätten aber gezeigt, dass dies durch die Kinderrente nicht geschehe, so Konrad Graber (CVP/LU): «Wir haben aufgrund von Fakten und konkreten Beispielen entschieden, diese Kürzungen nicht vorzunehmen.»

Revision mit Fokus auf Jugendliche

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Die IV ist auf Eingliederung ausgerichtet. Die bisherigen Reformen führten dazu, dass die Zahl der Neurenten gesunken ist. Mit der Entwicklung bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist der Bundesrat jedoch noch nicht zufrieden. Hier setzt die aktuelle Reform an.

Künftig sollen Jugendliche schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden können, wenn der Eintritt ins Berufsleben gefährdet ist. Das Ziel ist, dass die IV Unterstützungsmassnahmen ergreifen kann. Daneben soll das Taggeld für junge Versicherte der Höhe eines Lehrlingslohnes angeglichen werden. Heute kann das Taggeld höher sein als ein Lehrlingslohn, was zu Fehlanreizen führt.

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