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Revision der IV Weniger Geld für Kinder von IV-Rentnern

  • IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen für ihre Kinder weniger Geld erhalten.
  • Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, die Kinderrenten zu kürzen.
  • Ebenfalls Ja sagte die grosse Kammer zu einem Systemwechsel.

Vorgeschlagen hatte die Kürzung nicht der Bundesrat, sondern die Sozialkommission des Nationalrates. Dabei geht es um das Geld für Kinder von IV-Rentnern, das heute «Kinderrente» genannt wird und künftig «Zulage für Eltern» heissen soll. Diese soll von heute 40 auf 30 Prozent der Rente gesenkt werden.

Sparen bei der IV, Zusatzkosten für die EL

Neben der SVP und der FDP unterstützte auch die Mehrheit der Mitteparteien die Kürzung. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, es brauche weiterhin Sparmassnahmen bei der Invalidenversicherung. Mit der Senkung der Kinderrenten könnten 112 Millionen Franken im Jahr eingespart werden.

Sozialminister Alain Berset sprach sich dafür aus, in diesem Punkt beim geltenden Recht zu bleiben. Fast die Hälfte der IV-Bezüger habe schon heute Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL), gab er zu bedenken.

Würden die Kinderrenten gesenkt, rechne der Bund mit Zusatzkosten von 47 Millionen Franken bei den Ergänzungsleistungen. Ausserdem sei der Bund dabei, das System der Kinderrenten zu analysieren. Das Parlament solle das Resultat abwarten. Der Nationalrat folgte jedoch seiner Kommission und hiess die Sparmassnahme mit 106 zu 66 Stimmen bei 10 Enthaltungen gut.

Neu: Stufenloses Rentensystem

Auf Bundesratskurs blieb die grosse Kammer beim stufenlosen Rentensystem, das er guthiess. Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen ihre Restarbeitsfähigkeit nutzen. Arbeit soll sich für IV-Bezüger in jedem Fall lohnen. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.

Das sind die Neuerungen

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Zu folgenden Massnahmen hat der Nationalrat Ja gesagt:

Kinder:

  • Klare Kriterien im Gesetz für Kinder mit Geburtsgebrechen und Anpassung der Liste solcher Gebrechen.

Jugendliche:

  • Früherfassung ab dem 13. Altersjahr, wenn der Einstieg ins Berufsleben gefährdet ist.
  • Angleichung des Taggelds an die Höhe eines Lohns für Lernende.
  • Übernahme von medizinischen Eingliederungsmassnahmen bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Personen mit psychischen Beeinträchtigungen:

  • Ausdehnung der Früherfassung auf von Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen.

Weitere Massnahmen:

  • Umbenennung der «Kinderrente» in «Zulage für Eltern»
  • Senkung der Rente für Kinder von IV-Bezügern auf 30 Prozent der Rente.
  • Stufenloses Rentensystem.

Abgelehnt hat der Nationalrat folgende umstrittene Massnahmen/Forderungen:

  • Streichung der Reisekosten für Behandlungen.
  • Verpflichtung grösserer Unternehmen, Menschen mit einer Behinderung anzustellen. (blac/sda)

Eine Vollrente soll – wie heute – ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Bereits laufende Renten sollen nach dem neuen System berechnet werden, wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten noch nicht 60 Jahre alt ist und sich der Invaliditätsgrad um mindestens fünf Prozentpunkte ändert.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 133 zu 0 Stimmen bei 55 Enthaltungen gut. Der Stimme enthalten haben sich SP und Grüne. Nun ist der Ständerat am Zug.

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