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Keine Überprüfung Homöopathie wird weiterhin durch Grundversicherung bezahlt

Das Innendepartement verzichtet darauf, die Wirksamkeit erneut zu überprüfen. Obwohl diese umstritten ist.

Homöopathie, Akupunktur, anthroposophische und traditionelle chinesische Medizin TCM sowie Pflanzenheilkunde – die Phytotherapie: diese fünf komplementär-medizinischen Behandlungen übernehmen Krankenkassen seit vierzehn Jahren nach einem deutlichen Ja in einer Volksabstimmung. Heute nutzt rund ein Drittel der Bevölkerung alternative Heilmethoden.

Doch bereits im Abstimmungskampf gingen die Wogen hoch: Besonders umstritten war und blieb die Frage, ob homöopathische Tröpfchen und Globuli tatsächlich wirken.

Denn gemäss Gesetz darf die Krankenkasse in der Grundversicherung nur die Kosten von Behandlungen übernehmen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

Vertrauensprinzip bei der Homöopathie

Der Bund räumte ein, dass die Wirksamkeit der komplementär-medizinischen Behandlungen nicht nach den selben Kriterien wie die übrigen medizinischen Leistungen wissenschaftlich gemessen werden könne.

Pillen.
Legende: Keystone/Karl-Josef Hildenbrand

Deshalb gilt für die fünf Richtungen der Komplementärmedizin das sogenannte Vertrauensprinzip – dass sie als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich gelten, wenn sie qualifizierte Ärztinnen und Ärzte anwenden. 

Bundesrat stoppt erneute Überprüfung

Das Bundesamt für Gesundheit bestätigt SRF einen Bericht von Tamedia, dass ein Gesuch verlangte, die Homöopathie vertieft auf die drei Kriterien zu überprüfen.

Frau.
Legende: Baume-Schneider am Sechseläuten in Zürich. Ihr Departement stoppt die Überprüfung der Homöopathie. Keystone/Andreas Becker

Das Bundesamt bestätigt weiter, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider habe in Absprache mit dem BAG auf eine erneute Überprüfung verzichtet. Dabei habe sie die Positionen der Ärztevereinigung FMH und der Krankenversicherer beigezogen.

Die Krankenversicherer sind enttäuscht – sie stehen für strikte Überprüfungen nach den drei Kriterien wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich. Deshalb schreibt der heutige Dachverband PrioSwiss. «Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, dass das BAG auf eine vertiefte Abklärung verzichtet, und damit den Spannungsbogen zwischen evidenzbasierter Überprüfung und Volkswillen anders gewichtet als wir es uns grundsätzlich wünschen würden.»

FMH hingegen begrüsst den Entscheid: «Die Homöopathie ist die meist nachgefragte komplementärmedizinische Methode, und wir sind sehr froh, dass sich das Departement zugunsten der Homöopathie entschieden hat», erklärt FMH-Präsidentin Yvonne Gilli.

Kaum Kosteneinsparungen

Der Bund begründet, dass ein erneutes Überprüfen der Homöopathie zu aufwändig und zu teuer sei und wohl kaum neue Erkenntnisse brächte – denn die «Evidenz» der Wirksamkeit habe sich kaum verändert.

Würde auf die Vergütung der Homöopathie oder anderer Methoden der Komplementär-Medizin verzichtet, liessen sich nach Einschätzungen des Bundes kaum Kosten sparen: Im Jahr 2024 betrugen die Gesundheitskosten in der Grundversicherung über 42 Milliarden Franken – mit 18 Millionen Franken mache die Komplementär-Medizin einen marginalen Anteil aus von 0.04 Prozent.

 

 

 

Echo der Zeit, 20.4.2026, 18 Uhr

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