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Keine zweiwöchige Auszeit Bundesrat lehnt längeren Vaterschaftsurlaub ab

  • Der Bundesrat ist gegen die Volksinitiative, die vier Wochen Vaterschaftsurlaub fordert.
  • Er hat sich auch gegen den indirekten Vorschlag aus dem Parlament ausgesprochen. Mit diesem soll eine zweiwöchige Auszeit für frischgebackene Väter eingeführt werden.

In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf seine eigenen familienpolitischen Prioritäten. Ein Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote und der Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken Kindern wiesen ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.

Der Bundesrat setzt beim Vaterschaftsurlaub auf die Arbeitgeber und die Sozialpartner. Er halte individuelle Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen und auf Betriebsebene für flexibler als einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub. Ein solcher würde die Arbeitgeber mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen in ihrer Organisationsfreiheit einschränken.

Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» war 2017 eingereicht worden. Den indirekten Gegenvorschlag dazu hat die Sozialkommission des Ständerats ausgearbeitet.

Bezahlter Vaterschaftsurlaub in den Nachbarländern

Europäische Union Viele EU-Staaten gewähren bereits heute Vaterschaftsurlaube zwischen einem Tag und mehreren Wochen. Künftig werden es in der ganzen Union mindestens zwei Wochen sein. Diesen Minimalstandard beschlossen Vertreter der Staaten, der Kommission sowie des EU-Parlaments zu Jahresbeginn. Die Mitgliedsländer müssen nun die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen.
DeutschlandBeiden Eltern steht gemeinsam während insgesamt 14 Monaten Elterngeld zu. Diese Zeit können sie frei untereinander aufteilen. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent (maximal 1800 Euro), Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent (mindestens 300 Euro) ihres Nettolohns. Darüber hinaus geniesst jeweils einer der beiden Elternteile während total 22 weiteren Monaten unbezahlter Elternzeit Kündigungsschutz.
Österreich
Väter haben Anspruch auf einen Monat unbezahlten Vaterschaftsurlaub, während dem sie einen sogenannten Familienzeitbonus von rund 700 Euro erhalten. Unabhängig von der Betreuungszeit bekommen Familien während 36 Monaten Kinderbetreuungsgeld von pauschal maximal 34 Euro pro Tag, (abhängig von der Bezugsdauer) oder lohnabhängig maximal 66 Euro pro Tag. Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes geniesst darüber hinaus jeweils einer der beiden Elternteile während unbezahltem Urlaub Kündigungsschutz.
Frankreich
Väter haben Anspruch auf 3 Tage geburtsbedingte Freistellung sowie zusätzlich insgesamt 11 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub während vier Monaten ab der Geburt. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Bezug des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs.
Italien
Väter haben Anspruch auf 4 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub während der ersten 5 Tage ab der Geburt sowie auf weitere 3 Tage, falls die Mutter einem Abzug vom Mutterschaftsurlaub zustimmt. Darüber hinaus haben bis zum 8. Geburtstag des Kindes beide Elternteile gemeinsam Anspruch auf total 11 Monate Elternurlaub, während dem sie 30 Prozent ihres Lohnes erhalten.

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