- Ein Mann starb, der andere überlebte: Ein 66-jähriger Schweizer soll 2019 innert weniger Monate zwei Liebhaber, zwei junge Afghanen, in die Griesschlucht im Kiental gestossen haben.
- Jetzt hat das Berner Obergericht die erstinstanzliche Strafe bestätigt. Wegen vorsätzlicher und versuchter Tötung muss der Angeklagte (66) 17 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
- Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vor Gericht.
Die Afghanen und der Oberländer sollen sich gelegentlich für Sex getroffen haben. Unter einem Vorwand soll der 66-jährige Schweizer im November 2019 dann den jungen Mann an den Rand der Schlucht gelockt und hinuntergestossen haben. Der junge Afghane überlebte den Absturz mit viel Glück verletzt und konnte Alarm schlagen.
Bereits im Mai 2019 soll der Beschuldigte einen jungen Afghanen in den Abgrund gestossen haben. Dieser Mann kam ums Leben.
Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch wegen vorsätzlicher und versuchter vorsätzlicher Tötung. Der Angeklagte, der seit viereinhalb Jahren hinter Gitter sitzt, nahm das Urteil ohne sichtbare äussere Regung zur Kenntnis.
Glaubwürdige Aussagen des Opfers
Der Angeklagte hatte beteuert, den im Mai 2019 verstorbenen Mann gar nicht gekannt zu haben. Mit dem anderen Afghanen sei er im November 2019 tatsächlich in der Gegend gewesen. Der Sturz in die Schlucht sei aber ein selbstverschuldeter Unfall gewesen.
Anders sah es nach dem Regionalgericht in Thun auch das Obergericht. Der Überlebende habe von Beginn weg glaubwürdige Aussagen gemacht und eine «erlebnisbasierte Schilderung des Geschehens» geliefert, sagte Oberrichterin Bettina Bochsler.
Der Angeklagte hatte demnach sein Opfer unter einem Vorwand an den Rand der Schlucht gelockt und versucht, ihn in die Schlucht zu stossen. Zunächst habe er sich an einem Baum festkrallen können, berichtete der Überlebende. Doch der Angeklagte habe den Griff gelöst, worauf er abgestürzt sei.
Handy-Daten überführten Angeklagten
Beim tödlichen Vorfall vom Mai 2019 musste sich das Gericht auf Indizien stützen. So zeigten die Handy-Daten, dass sich Opfer und Beschuldigter zur Tatzeit in derselben Gegend aufhielten. Kurznachrichten bewiesen zudem laut Obergericht, dass sich die beiden Männer über längere Zeit gekannt haben.
Im Übrigen wiesen beide Vorfälle im Kiental zahlreiche Parallelen auf, stellte Oberrichterin Bochsler fest. In beiden Fällen habe es sich um einen jungen Sexualpartner aus Afghanistan gehandelt. Es gebe keine Hinweise, dass es sich im Fall vom Mai um einen Suizid oder einen Unfall gehandelt habe.