Auf der Toilette, im Schlafsaal und sogar im Hauptraum der Kita: Der Kita-Betreuer soll die sexuellen Übergriffe während der Arbeitszeit begangen haben, in den Räumlichkeiten der Kita. Das geht aus der Anklageschrift der Berner Staatsanwaltschaft Stand Ende Juli 2025 hervor, die SRF vorliegt.
Betroffen sind eine Kita im Raum Bern und eine Kita im Raum Winterthur. Es handelt sich um private Institutionen.
In der Anklageschrift werden die Übergriffe folgendermassen geschildert: Der Beschuldigte ist mit seinen mutmasslichen Opfern alleine im Raum, hinter verschlossenen Türen, zum Teil halbnackt. Er missbraucht sie minutenlang – und filmt seine Taten. Und das über einen Zeitraum von insgesamt eineinhalb Jahren.
Beschuldigter war Kita-Gruppenleiter
Gemäss Anklageschrift werden dem Beschuldigten sexuelle Übergriffe an mindestens 15 Kleinkindern vorgeworfen. Das jüngste Opfer soll zum Tatzeitpunkt ein Jahr alt gewesen sein, das älteste vier Jahre alt. Der Grossteil der Opfer sind Mädchen.
Der Beschuldigte ist 33-jährig, zuletzt wohnte er in der Region Emmental. Der Mann war in beiden Kitas als Gruppenleiter tätig, trug also die pädagogische Verantwortung für eine Kindergruppe.
Nach Verdacht: Beschuldigter wechselt Arbeitsstelle
SRF-Recherchen zeigen: Im Sommer 2022 wäre der Beschuldigte beinahe aufgeflogen. Eine besorgte Mutter meldet sich bei der Leitung der Winterthurer Kita. Ihre vierjährige Tochter habe ihr gegenüber gesagt, dass sie vom Beschuldigten missbraucht worden sei.
Daraufhin reicht die Kita-Leitung eine Strafanzeige bei der Zürcher Kantonspolizei ein. Weil der Mann die Aussage verweigert und das vierjährige Kind bei der Einvernahme schweigt, werden die Ermittlungen Ende Mai 2023 eingestellt.
Wie es bei der Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage heisst, habe sich trotz umfangreichen Ermittlungen kein Tatverdacht hinreichend erhärten können, der die Eröffnung einer Strafuntersuchung erlaubt hätte. Der Fall wurde im Mai 2023 ad acta gelegt.
Trotz umfangreicher Ermittlungen liess sich kein Tatverdacht hinreichend erhärten.
Obwohl die Ermittlungen zu keiner Strafuntersuchung führen, wird der Gruppenleiter von der Kita-Leitung in Winterthur umgehend entlassen. Ein Jahr später, im Sommer 2023, tritt er eine neue Stelle bei einer Kita im Raum Bern an. Die Kita-Leitung holt in Winterthur Referenzen ein, diese sind positiv. Aufgrund der laufenden Ermittlung sei sie zum Stillschweigen verpflichtet gewesen, so die Kita-Leitung.
Im Februar 2024 wird der Mann wegen mutmasslichen Verstössen gegen Kinderpornografie im Internet verhaftet. Er ist zu diesem Zeitpunkt als Gruppenleiter in der Kita im Raum Bern tätig.
Bei seiner Verhaftung stellt die Polizei laut Anklageschrift Laptops, Harddiscs und USB-Sticks mit über 800 Bildern, Darstellungen und Videos mit Kinderpornografie sicher. Darunter auch Videos mit den Übergriffen, die in den Kitas stattgefunden haben sollen.
Betroffene Kitas: Keine Anzeichen auf Missbrauch
Bei den betroffenen Kitas ist die Bestürzung gross. Rechtsanwalt Emanuel Zloczower, der die Geschäftsleiterin der Kita im Raum Bern vertritt, sagt: «Meine Klientin ist schockiert, dass solche Vorfälle passieren konnten.» Den weiteren Betreuungspersonen in der Kita und der Geschäftsleiterin sei nie etwas aufgefallen.
Und auch die Leitung der Kita im Raum Winterthur schreibt auf Anfrage: «Wir sind tief betroffen und erschüttert über die im Raum stehenden Vorfälle.» In der Kita gelte ein verbindliches Schutzkonzept, das auch zum Zeitpunkt der Übergriffe bestand. So müsse etwa die Türe zum Wickelraum offen bleiben, die Türe zum Schlafraum dürfe nicht geschlossen werden.
Unseres Wissens wurde das Schutzkonzept gelebt.
Auch die Kita im Raum Bern verfügt zum Zeitpunkt der Übergriffe über ein umfassendes Schutzkonzept, das beispielsweise die Nutzung von privaten elektronischen Geräten verbietet.
Gemäss Anwalt Emanuel Zloczower sei das Schutzkonzept im Kita-Alltag gelebt worden. Die Kita sei jedoch nicht Teil des Strafverfahrens. «Da wir die Vorfälle nicht genau kennen, können wir auch nicht Stellung nehmen dazu», so Zloczower.
Es handelt sich um einen dermassen systematischen Missbrauch: Hier muss es Mängel in der Organisation gegeben haben.
Dass die Schutzkonzepte im Kita-Alltag tatsächlich gelebt wurden, bezweifelt Laura Jost. Als Opferanwältin vertritt sie sieben betroffene Familien, also fast die Hälfte der mutmasslichen Opfer. Es handle sich um einen dermassen systematischen Missbrauch an so vielen Kindern, dass es aus ihrer Sicht Mängel in der Organisation der Kitas gegeben haben muss. «Anders lassen sich diese gravierenden Vorfälle nicht erklären.»
Aus der Anklageschrift geht hervor, dass es durchaus Anzeichen für Übergriffe gegeben haben soll. Kinder hätten plötzlich Entzündungen im Intimbereich aufgewiesen, sollen sich gegen Berührungen beim Wickeln gewehrt und begonnen haben, gewisse Szenen der Übergriffe nachzuspielen. Anwalt Emanuel Zloczower sagt: «Meiner Klientin wurde nie zugetragen, dass Kinder solche Verhaltensweisen oder Symptome aufgewiesen hätten. Wäre das passiert, wäre sie sofort aktiv geworden.»
Strafanzeige gegen Kita im Raum Bern
Ob auch die betroffenen Kitas eine Schuld trifft, will Opferanwältin Laura Jost juristisch klären lassen. Im Namen betroffener Familien hat sie gegen die Leitung der Kita im Raum Bern im Herbst 2025 eine Strafanzeige eingereicht. Es geht um die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
Die Fürsorgepflicht wurde aus meiner Sicht klar verletzt.
Wenn jemand ein Kind wickelt und so lange alleine ist, dass diese gravierenden Übergriffe überhaupt geschehen und diese auch noch gefilmt werden könnten, dann sei aus ihrer Sicht die Fürsorgepflicht klar verletzt worden, so Jost.
Prozess gegen ehemaligen Kita-Betreuer Ende April
Zunächst geht es aber um die Schuld des ehemaligen Kita-Mitarbeiters. Der Beschuldigte muss sich Ende April unter anderem wegen Schändung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern vor dem Regionalgericht in Bern verantworten.
Gemäss seinem Verteidiger hat sein Mandant gestanden, 15 Kleinkinder zwischen 1 und 4 Jahren missbraucht zu haben. Er befindet sich in vorzeitigem Massnahmenvollzug.
Die Kombination von Geständnis und Filmaufnahmen der begangenen Taten lässt darauf hindeuten, dass eine Verurteilung sehr wahrscheinlich ist. Dennoch gilt für den Beschuldigten bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Diese gilt auch für die Verantwortlichen der angezeigten Kita.