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Die Polizei griff bei der Aktion ein
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 12.05.2021. Bild: Keystone
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Klima-Prozess in Zürich Sitzblockade: Klima-Aktivisten stehen vor Gericht

  • Am Mittwoch begann in Zürich ein zweitägiger Prozess gegen neun Angeklagte.
  • Sie hatten im Juli 2019 mit Dutzenden weiteren Personen die Eingänge der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz versperrt.
  • Die Angeklagten müssen sich wegen Nötigung vor Gericht verantworten, die meisten sind auch wegen Hausfriedensbruch angeklagt.
  • Die Verteidigung verlangte, dass ihre Mandanten nicht bestraft werden.

Die Aktion der Aktivistinnen und Aktivisten erregte vor zwei Jahren viel Aufsehen: In weissen Gewändern blockierten über sechzig Personen in Zürich die Zugänge zur Credit Suisse. Stundenlang. Sie sassen mit Velos und Blumentöpfen auf den Treppenstufen, ketteten sich teilweise an Türen fest. Mit Chorgesängen forderten sie, die Credit Suisse solle auf klimaschädliche Investitionen verzichten.

Nötigung oder friedlicher Klima-Protest?

Jetzt befasst sich die Zürcher Justiz mit sieben jungen Frauen und zwei Männern, die an der Aktion mitgemacht haben. Sie sind grösstenteils aus der Romandie und erschienen mit Übersetzern zum Prozess. Wegen Platzmangels muss das Bezirksgericht Zürich die Verhandlung im Zürcher Volkshaus durchführen.

Vor Gericht kam es zu einer Kundgebung

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Legende: SRF

Beim Prozess-Auftakt kam es vor dem Bezirksgericht Zürich zu einer Solidaritätskundgebung. Rund vierzig Unterstützerinnen und Unterstützer demonstrierten mit Plakaten und sangen lautstark Parolen. Laut SRF-Reporterin behinderten sie weder Verkehr noch Passanten. Dennoch wurde die Polizei aufgeboten. Gemäss Staatsanwalt versperrten die jungen Demonstranten den Zugang zum gegenüberliegenden Gebäude.

Für den Staatsanwalt ist klar: Die Angeklagten hatten ihr Anliegen über die persönlichen Bedürfnisse von Kunden und Angestellten gestellt. Damit hatten sie deren Willen und Handlungsmöglichkeiten beschränkt, heisst es in der Anklageschrift. Die Beschuldigten seien deshalb mit einer Geldstrafe von 2700 Franken zu bestrafen.

Der Staatsanwalt sagte vor Gericht, er verstehe die Empörung über den Klimawandel. Sich vor der Grossbank anzuketten, nütze dem Klima aber nichts. Die Beschuldigten hätten sich besser politisch eingebracht. So erwecke ihre Aktion den Eindruck von «Selbstjustiz». Dies müsse der Staat verhindern und scharf sanktionieren.

Was bedeuten die Anklagepunkte genau?

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  • Nötigung: Bei diesem Tatbestand zwingt jemand eine andere Person zu einem bestimmten Verhalten. Dies geschieht durch Gewalt, durch Androhung von gravierenden Nachteilen oder andere Beschränkungen.
  • Hausfriedensbruch: Wer gegen den Willen des Berechtigten beispielsweise in eine Wohnung oder in Haus eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Dies gilt laut Gesetz auch für Plätze, Höfe oder Gärten, welche unmittelbar zu einem Haus gehören und von einer Mauer oder Hecke umgeben sind. Weiter begeht jemand Hausfriedensbruch, wenn er eine Aufforderung zur Entfernung ignoriert und weiter an genannten Orten verweilt.

Die Verteidiger stellten die Situation wenig überraschend ganz anders dar. Ihre Mandantinnen sollen für die Aktion nicht bestraft werden. Die jungen Demonstrierenden hätten sie durchgeführt, weil die Politik aus ihrer Sicht zu langsam handle. Die Sitzblockade sei ein legitimes Mittel gewesen. Die Beschuldigten hätten niemanden behindert oder genötigt. Sie seien davon ausgegangen, auf öffentlichem Grund zu protestieren.

Ähnlich äusserten sich zwei der Beschuldigten selbst. Sie argumentierten, es habe sich um eine symbolische Aktion gehandelt, der Protest sei nicht illegal gewesen. Als Aktivistinnen und Aktivisten hätten sie lediglich auf die Rolle der Banken beim Klimawandel aufmerksam gemacht. Die anderen sieben Angeklagten verweigerten die Aussage.

Die Öffentlichkeit erwartet das Urteil mit Spannung. In Basel wurden erst kürzlich fünf Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten freigesprochen. Sie hatten parallel zur Zürcher Aktion im Sommer 2019 mit Dutzenden Personen ein UBS-Gebäude in Basel blockiert. Das Basler Strafgericht hielt in seinem Urteil fest, dass Klimaschutz kein Verbrechen sei.

Urteil steht voraussichtlich am Freitag fest

Auch in Lausanne hatten Klima-Aktivisten erstinstanzlich einen Freispruch erwirkt. Sie hatten in einer Grossbank Tennis gespielt. Mittlerweile befasst sich das Bundesgericht mit dem Urteil.

Ob das Zürcher Bezirksgericht die Angeklagten verurteilt oder freispricht, zeigt sich voraussichtlich noch diese Woche. Am Freitag dürften die Richter ihr Urteil fällen.

SRF 1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12.05.2021, 12.03 Uhr;

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