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Bundesgericht stützt Genfer Vorschriften für CO₂-freie Taxis
Aus Info 3 vom 10.04.2024. Bild: Keystone/Salvatore di Nofli
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Klimaentscheid eines Kantons Genf darf ab 2030 Elektrotaxis vorschreiben

Entscheid des Bundesgerichts: Es ist zulässig, dass in Genf nur noch emissionsfreie Taxis ihre Dienste anbieten dürfen.

Genf ist die Stadt der internationalen Organisationen. Internationale Beamte und Diplomatinnen eilen von Termin zu Termin und lassen sich dabei häufig von Limousinen-Services, Taxis oder Fahrdiensten wie Uber chauffieren.

Geht es nach dem Kanton Genf, dürften ab 2030 nur noch Elektro- und Wasserstoffautos für den gewerbsmässigen Personentransport benutzt werden. Ein neues Taxigesetz sieht vor, dass die Autos von Fahrdiensten schrittweise gewisse Energieeffizienz-Standards erfüllen müssen und ab 2030 ganz emissionsfrei sein sollen. Benzin- und Dieselautos wären dafür also nicht zugelassen.

Mehrkosten für Taxifahrer

Für Chauffeure bedeutet das neue Gesetz vor allem, dass ihre Kosten steigen. Denn Elektroautos sind teuer in der Anschaffung und der Strompreis ist hoch. Und während der langen Ladezeiten kann keine Kundschaft transportiert werden. Manche Chauffeure sind zudem noch an Leasingverträge gebunden.

Ein Berufsverband hat sich deshalb gegen das neue Gesetz gewehrt. Er argumentiert damit, dass die Zulassung von Fahrzeugen und die Festlegung von CO₂-Werten Sache des Bundes sei. Deshalb dürfe der Kanton Genf diese Vorschriften gar nicht einführen.

Kantone dürfen Vorschriften erlassen

Jetzt hat das Bundesgericht einen Leitentscheid gefällt. Das Oberste Gericht der Schweiz sagt, dass die Kantone sehr wohl vorschreiben können, welche Fahrzeuge Taxifahrer und Chauffeure verwenden dürfen. Das liege in der Kompetenz der Kantone. Die Vorschrift sei auch mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar, denn sie liege mit der angestrebten CO₂-Reduktion im öffentlichen Interesse.

Dieses Verdikt des Bundesgerichts ist bemerkenswert, denn das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), sah die Sache anders: In einer Stellungnahme zum Gerichtsfall schrieb es, der Bund sei zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr und die Kantone dürften keine zusätzlichen Bedingungen aufstellen.

Verzögerung in Genf trotzdem möglich

Das höchstrichterliche Machtwort wurde deshalb mit Spannung erwartet, nicht nur in Genf. Auch der Kanton Waadt sowie die Städte Lausanne und St. Gallen planen oder haben bereits ähnliche Taxi-Vorschriften.

In Genf allerdings brodelt der Taxistreit weiter. Auf politischer Ebene wurde ein Vorstoss eingereicht, der den Chauffeuren mehr Zeit geben will für die Umstellung. Das letzte Wort ist daher noch nicht gesprochen.

Info3, 10.4.2024, 12:30 Uhr;

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