Die Stufen zur Eingangstür sind von Efeu bedeckt, die Fensterläden hängen schief in den Angeln, einzelne Fenster sind zugenagelt: Seit 18 Jahren wohnt niemand mehr in den drei Liegenschaften an der Basler Hardstrasse. Anwohnende stören sich seit Jahren daran.
Der Leerstand ärgert auch den Basler SP-Grossrat René Brigger. «Es kann doch nicht sein, dass so wertvolles Wohneigentum mitten in einer Stadt, wo Wohnraum knapp ist, leer steht», sagt er.
Gemeinsam mit SP-Parteikollege Tim Cuénod fordert Brigger deshalb, dass die Basler Regierung in solchen Fällen künftig einschreiten kann: notfalls auch mit einer Enteignung.
So wie es beispielsweise der Kanton Genf schon länger handhabt. Wenn in Genf Wohnungsnot besteht, dann darf die Regierung Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer enteignen, so steht es im Gesetz.
Diese Massnahme funktioniere gut, sagt Christian Dandrès vom Genfer Mieterverband. «Dieses Gesetz hilft tatsächlich, dass die Eigentümer vorwärtsmachen und ihre Häuser nicht lange leer stehen lassen.»
Es kann doch nicht sein, dass so wertvolles Wohneigentum mitten in einer Stadt leer steht.
Das zuständige Genfer Departement schreibt auf Anfrage, bisher habe es im ganzen Kanton noch keine einzige Enteignung aufgrund des Gesetzesartikels gegeben. Für den Basler SP-Grossrat Brigger ein Argument für ein solches Gesetz: «Das zeigt doch: Ein solches Gesetz zeigt Wirkung.»
Vorstellen könnten sich die beiden SP-Grossräte für Basel auch das Modell aus St. Gallen. Dort haben Gemeinden ein Kaufrecht für Bauland, auf dem zu lange nicht gebaut wird. Auch in St. Gallen seien bisher keine Fälle bis vor Gericht gezogen worden, heisst es beim Gemeindepräsidenten-Verband St. Gallen. Das Kaufrecht mache den Eigentümer Beinen und: Es klinge freundlicher als «Enteignung».
Skeptischer Basler Hauseigentümerverband
Beim Basler Hauseigentümerverband löst der SP-Vorstoss keine Begeisterung aus. Es gebe im Stadtkanton ohnehin nur wenig leerstehende Häuser. Andreas Zappalà, Präsident des Hauseigentümerverbands, spricht gar von Einzelfällen.
Tatsächlich gibt es in Basel-Stadt keine offiziellen Zahlen, wie viele Häuser leer stehen. Für Zappalà ist klar: «Wir stehen diesen Forderungen sehr kritisch gegenüber. Wir empfinden das als Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Hausbesitzer.» Grundsätzlich sei er davon überzeugt, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer selbst dafür verantwortlich seien, wie sie ihr Eigentum nutzen wollten.
Wir empfinden das als Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Hausbesitzer.
Die einzige Möglichkeit, um leerstehende Häuser zu verhindern, sieht Zappalà in einer Sondersteuer: «Die Sondersteuer könnte man an einen bestimmten Zweck koppeln.» Zum Beispiel, dass der Kanton mit diesen Steuereinnahmen das Wohnumfeld aufwerten würde. Das Basler Parlament diskutiert den SP-Vorstoss im November.