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Kneubühl bleibt verwahrt Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl im Gefängnis-Interview

Das Berner Obergericht bestätigt die Verwahrung von Peter Hans Kneubühl. SRF hat Kneubühl vor dem Prozess besucht.

  • Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl, welcher sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Hauses wehrte, wird verwahrt.
  • Das hat nach dem Regionalgericht in Biel nun auch das Berner Obergericht entschieden.
  • Im Gespräch erzählt Kneubühl, wieso er sich weiterhin gegen eine Therapie wehrt.

Gericht
Legende: Das Berner Obergericht hat im Fall der Verwahrung von Peter Hans Kneubühl entschieden. SRF

Die Beschwerdekammer hat Kneubühls Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen, wie der Berner Oberrichter Jürg Bähler am Donnerstag bekannt gab. Kneubühl gilt wegen wahnhafter Störungen als nicht schuldfähig. 2013 wurde für ihn eine stationäre psychiatrische Massnahme angeordnet. Weil er jegliche Therapie ablehnt, sei er zu verwahren, hiess es auch vor Obergericht.

Kneubühl wäre bei einer Entlassung aus der Haft ohne Haus und ohne Familie auf behördliche Hilfe angewiesen. Er wolle aber mit den Behörden nichts zu tun haben. Die Wahrscheinlichkeit wäre deshalb gross, dass er wieder glaubte, sich wehren zu müssen, so die Begründung.

Das bestätigt der heute 77-jährige Kneubühl selber. Im Interview mit SRF sagt er, er wisse nicht, ob die Leute vor ihm Angst haben müssten: «Wenn sie mich probieren kaputt zu machen, dann wehre ich mich.»

Behördenschreck Peter Hans Kneubühl

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Der heute 77-jährige Peter Hans Kneubühl wurde 2010 landesweit bekannt, als er vor der Zwangsräumung seines Hauses in Biel auf Polizisten schoss und einen von ihnen schwer verletzte. Nach einem mehrtägigen Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei wurde der Rentner schliesslich oberhalb von Biel gefasst.

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland kam 2013 zum Schluss, der Rentner leide an einer schweren wahnhaften Störung. Es taxierte den Angeklagten als schuldunfähig und verordnete eine stationäre psychiatrische Massnahme. Das bernische Obergericht und das Bundesgericht bestätigten dieses Vorgehen.

Im Rahmen der stationären Massnahme solle sich Kneubühl therapieren lassen, so die Idee. Packe er diese Chance nicht, drohe ihm eine Verwahrung, warnten seinerzeit die Richter. Doch der als «Behördenschreck» bekannt gewordene Kneubühl bestreitet, dass er an Verfolgungswahn leidet. Laut Behörden verweigerte er jegliche Therapie und medikamentöse Behandlung. Aus diesem Grund stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern beim Gericht den Antrag, die stationäre Massnahme wegen Aussichtslosigkeit durch eine Verwahrung abzulösen.

Das erstinstanzliche Gericht entsprach im vergangenen März dieser Forderung. Schon damals erschien Kneubühl nicht vor Gericht und zog dieses Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter. Nun ist es am Berner Obergericht, über das weitere Schicksal des Rentners zu entscheiden.

Im Strafvollzug hat Kneubühl mehrfach mit Hungerstreiks für seine Anliegen gekämpft. Insbesondere wollte er von der Strafanstalt Thorberg ins Regionalgefängnis Thun zurückverlegt werden.

Besuch bei Kneubühl im Gefängnis

Peter Hans Kneubühl erschien nicht vor Gericht. SRF-Redaktor Matthias Thomi konnte ihn vor der Urteilsverkündung im Regionalgefängnis Thun besuchen: «Ich traf einen netten, gebildeten, älteren Herrn, der sich erstaunlich klar ausdrückte.» Für Kneubühl gebe es nur eine Sicht – seine. Er sieht sich als Opfer einer jahrelangen Verschwörung seiner Schwester und der Behörden.

Ich bin nicht geisteskrank.
Autor: Peter Hans Kneubühl Seit 10 Jahren im Gefängnis

«Im Gespräch merkt man, dass er durch seine Krankheit einen Tunnelblick auf die Geschehnisse hat und nichts anderes gelten lässt», so Thomi. Kneubühl selbst hält sich nicht für geisteskrank. Er habe studiert, als Ingenieur und Lehrer gearbeitet: «Wenn ich geistesschwach wäre, wäre ich nicht dort hingekommen.» Er sei als geisteskrank erklärt worden, damit er sich im Erbteilungsprozess nicht wehren könne, ist er überzeugt.

Seit zehn Jahren sitzt Peter Hans Kneubühl in einem Untersuchungsgefängnis, dem härtesten Haftregime der Schweiz, mit kaum Freigängen und sozialen Kontakten. Er hat sich jedoch gegen jegliche Umplatzierung gewehrt, unter anderem mit Hungerstreiks.

Kneubühl hatte Corona

Derzeit gehe es ihm ziemlich gut, erzählt Kneubühl im Gespräch, das sei eine Zeit lang nicht so gewesen. «Ich habe mich mit dem Corona-Virus angesteckt. Das hat mich zwei Monate ausgeschaltet.» Dadurch habe er viel Zeit für seine Verteidigung verloren.

Kneubühl hat zwar einen Pflichtverteidiger, der ihn vor Gericht vertritt. Er lehnt jedoch Kontaktangebote von ihm ab. «Ich verteidige mich selber. Das ist eine riesen Arbeit», sagt der Rentner im Gefängnis-Interview. Rund 5000 Seiten habe er bereits zu seiner Verteidigung geschrieben. Das sei schwierig, denn er sei kein Anwalt. Deshalb habe er praktisch nie Zeit für sich selbst. «Ich habe beispielsweise seit Monaten kein Buch mehr gelesen.»

Für immer im Gefängnis

Nach dem Urteil des Obergerichts scheint wahrscheinlich, dass Peter Hans Kneubühl bis zum Ende seines Lebens hinter Gitter bleiben muss, meint SRF-Redaktor Matthias Thomi. Er habe mit verschiedenen Fachleuten, die mit ihm zu tun haben, gesprochen: «Sie haben die leise Hoffnung, dass sich Kneubühl doch zu einem Umzug bewegen lassen kann, sollte es ein Richterspruch der höchsten Instanz geben.» Der Entscheid zur Verwahrung kann nämlich noch ans Bundesgericht weiterzogen werden.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 11.02.2021, 12:03 Uhr ; 

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