- Im Fall des Drogenhändlerrings «Presidente» hat die Aargauer Staatsanwaltschaft einen 31-jährigen Kroaten angeklagt.
- Er war laut Anklage der Anführer und Organisator des gross angelegten Kokainhandels.
- Er soll zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt werden.
Der Hauptbeschuldigte soll zudem für die Dauer von 15 Jahren des Landes verwiesen werden. Er habe über mehrere Monate hinweg mit Kokain in hohem Reinheitsgrad sowie mit Haschisch gehandelt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft mit.
Er habe Teile des Handels bandenmässig gemeinsam mit seiner damaligen Partnerin abgewickelt. Die Drogen seien innerhalb der Schweiz, ausgehend von den Kantonen Aargau und Solothurn, vertrieben worden. Der Beschuldigte verfügte laut Anklage über internationale Kontakte sowie über das notwendige Fachwissen, um die kriminellen Geschäfte zu organisieren.
Drogenlieferung an der Grenze abgefangen
Zusätzlich habe der Hauptbeschuldigte innerhalb eines Jahres im Ausland rund 20 Kilogramm Kokain mit sehr hohem Reinheitsgrad gekauft. Die Droge wurde laut Anklage über mehrere Landesgrenzen in die Schweiz transportiert, wo sie schliesslich abgefangen und beschlagnahmt wurde.
Der Einkaufswert betrage mehr als zwei Millionen Franken. In einem weiteren Fall sei es beim Versuch geblieben, rund 40 Kilogramm Kokain in die Schweiz einzuführen. Ausländische Behörden hätten diese Lieferung in einem Hafen sichergestellt.
Die 35-jährige Partnerin aus der Schweiz habe auf Anweisung des Kroaten gehandelt. Der durch die Straftaten erzielte Gewinn sei überwiegend dem Hauptbeschuldigten zugeflossen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Frau eine Freiheitsstrafe von 4.5 Jahren. Der Kroate und seine damalige Partnerin wurden bereits im Frühjahr 2022 festgenommen.
Grosser Aufwand für die Ermittler
Der lose organisierte Drogenhändlerring «Presidente» ist für die Staatsanwaltschaft ein grosser Fall. Mehr als 30 Strafverfahren wurden eingeleitet. Mehrere Angeklagte wurden bereits verurteilt. Es gab auch acht Strafbefehle. In fünf Fällen erhärteten sich die Verdachtsmomente gegen Personen nicht, weshalb die Verfahren eingestellt wurden.
Die Ermittlungen erforderten laut Staatsanwaltschaft erhebliche Ressourcen. Es gab technische Auswertungen von verschlüsselten Kommunikationsmitteln, umfangreiche Überwachungsmassnahmen und zahlreiche Einvernahmen. Der hohe Aufwand sei notwendig gewesen, um die Struktur des Drogenrings offenzulegen und gerichtsfeste Beweise zu sichern, hält die Staatsanwaltschaft fest. Die Behörden werten den Fall als «bedeutenden Schlag» gegen den organisierten Drogenhandel im Kanton Aargau.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.