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Kommissionen sind uneins UNO-Migrationspakt spaltet Nationalrat

  • Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK) will, dass der Bundesrat dem UNO-Migrationspakt zustimmt.
  • Anders die Staatspolitische Kommission (SPK): Diese hatte erst am Freitag empfohlen, auf eine Unterzeichnung des Abkommens zu verzichten.
  • Der Bundesrat möchte den Pakt am 10./11. Dezember an einer Konferenz in Marokko besiegeln.

Unterschreiben – oder nicht? Darüber herrscht unter der Bundeshauskuppel alles andere als Einigkeit. Mit 14 zu 10 Stimmen – bei einer Enthaltung – fordert die APK den Bundesrat auf, dem Pakt zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission sei der Meinung, dass Migration als globales Problem nur auf mulilateraler Ebene gelöst werden könne, sagte Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL).

Dieser Pakt stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung einer globalen Lösung für Migrationsprobleme dar.
Autor: Elisabeth Schneider-Schneiter Kommissionspräsidentin

Die Kommission habe auch zur Kenntnis genommen, dass es sich um unverbindliches Recht handle. Der Bundesrat werde darauf hinweisen, dass die Schweiz die Ziele des Pakts vollumfänglich unterstütze, aber keine lückenlose Umsetzung der vorgesehenen Instrumente plane.

Das will der UNO-Migrationspakt

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Das Dokument enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen Umsetzungsinstrumenten. Laut dem Bundesrat geht es darum, gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren.

Dazu gehören Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration.

Die genaue Vereinbarung ist hier abrufbar.

Unterschiedlicher Fokus

Unter anderem wegen der geplanten Massnahmen hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats den gegenteiligen Beschluss gefällt. Deren Mehrheit befürchtet, dass die Ziele des Pakts in Widerspruch zu schweizerischem Recht treten könnten.

Schon früher hatte die SPK eine Motion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament den Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. Dieser Vorstoss kommt in der Wintersession in den Nationalrat. Die APK hat es mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt, eine gleichlautende Motion einzureichen.

APK-Vizepräsident Martin Naef (SP/ZH) erklärte die Differenz zwischen den beiden Kommissionen mit dem unterschiedlichen Fokus. Bei der seiner Kommission stünden aussenpolitische Überlegungen im Vordergrund, sagte er. Weil es um ein globales Migrationsmanagement gehe, stehe die Mehrheit hinter dem Entscheid des Bundesrats.

Die Frage, wer darüber entscheiden soll, ist noch nicht endgültig entschieden. Aussenpolitik werde immer wichtiger, sagte Schneider-Schneiter. Immer mehr Themen würden in der Bevölkerung diskutiert. Daher komme auch der Wunsch, diese im Parlament zu diskutieren. Einen Kommissionsmotion, die die Unterstellung des Migrationspakts unter das obligatorische Referendum verlangte, lehnte die APK aber mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Bundesrat dafür

Der Bundesrat hat den Pakt, an dessen Ausarbeitung die Schweiz beteiligt war, bereits analysieren lassen und ist zum Schluss gekommen, dass der Inhalt den Interessen der Schweiz entspricht. Die Schweiz setze die Empfehlungen bereits um, betont er. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf.

Eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz gibt es in einem Punkt. Dabei geht es um die Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren. In der Schweiz ist diese möglich – der Migrationspakt empfiehlt, davon abzusehen. Diese Abweichung will der Bundesrat in einer Erklärung festhalten. Da jeder Staat frei entscheiden könne, welche Umsetzungsinstrumente er nutzen möchte, sei dies kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen, hielt der Bundesrat fest.

Widerstand von der SVP

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Gegen den Migrationspakt stellt sich vorab die SVP, im Einklang mit rechten Parteien in anderen Ländern. Der Pakt bringe den weltweiten freien Personenverkehr, behauptet sie. Im Migrationspakt steht allerdings ausdrücklich, die Staaten könnten ihre eigene nationale Migrationspolitik bestimmen und innerhalb ihres Rechtsraumes die Migration regeln. Dabei könnten sie zwischen regulärer und irregulärer Migration unterscheiden.

Das Dokument enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen Umsetzungsinstrumenten. Laut dem Bundesrat geht es darum, gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren.

Dazu gehören Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration.

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