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Kompromiss bei Konzernsteuer Bund erhält einen Viertel aus der OECD-Mindeststeuer

  • Der Bund soll nach dem Willen des Parlaments einen Viertel der Erträge aus der OECD-Mindeststeuer für international tätige Konzerne erhalten.
  • Der Nationalrat ist am Dienstag in der Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Mit 99 zu 87 Stimmen bei 6 Enthaltungen räumte die grosse Kammer die Differenz aus. Sie folgte damit der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Wegen einer Differenz in einem untergeordneten Punkt geht das Geschäft nochmals an den Ständerat.

Die grosse Kammer wollte ursprünglich dem Bund und den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen je die Hälfte der Mehrerträge zukommen lassen. Die vorberatende Kommission begründete dies unter anderem mit den düsteren finanziellen Aussichten des Bundes. Wie vom Ständerat gefordert sollen nun aber 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen.

Die neue Unternehmenssteuer kurz erklärt

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Die globale Mindeststeuer für Konzerne ist ein Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD. Die Schweiz ist Mitglied der OECD und macht bei der Reform mit. Die Grundidee: Grosse, international tätige Unternehmen sollen überall möglichst ähnlich besteuert werden. Der Steuerwettbewerb zwischen den Ländern wird dadurch limitiert.

Grossunternehmen werden zur Kasse gebeten

Konkret sollen Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer bezahlen, unabhängig von ihrem Standort. Wird diese Mindeststeuer in einem Staat unterschritten, dürfen die anderen Länder die Differenz als Steuer abschöpfen. Dadurch hat beispielsweise auch die Schweiz einen Anreiz, in allen Kantonen die Firmensteuern auf mindestens 15 Prozent anzusetzen. Andernfalls gingen der Schweiz ein Teil der Steuereinnahmen zugunsten anderer Staaten verloren.

In der Politik ist man sich grundsätzlich einig: Die Schweiz setzt die OECD-Mindeststeuer im eigenen Interesse um. Sie passt sich damit zum einen dem internationalen Trend an; sie behält damit zum anderen wertvolle Fiskaleinnahmen im Land, statt dass diese ans Ausland gehen. Politisch umstritten ist die praktische Umsetzung der neuen Besteuerung. Es gibt – vereinfacht gesagt – zwei Lager.

Kampf um Mehreinnahmen?

Das Parlament in Bundesbern debattiert darüber, wer die zusätzlichen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe erhält. Sind es hauptsächlich die Kantone, wo die Firmen ihre Gewinne höher versteuern müssen? Oder fliesst ein erheblicher Teil in die Bundeskasse, um damit Ausgaben für die Allgemeinheit zu finanzieren?

Im Herbst hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Mehreinnahmen den Kantonen zu überlassen, nur 25 Prozent soll demnach der Bund bekommen. Doch der Nationalrat möchte, dass die Mehreinnahmen hälftig aufgeteilt werden.

Die selbe Linie wie die kleine Kammer hatten von Anfang an Vertreterinnen und Vertreter von FDP und SVP im Nationalrat vertreten. Sie argumentierten, die neue Mindeststeuer bringe der Schweiz Nachteile im internationalen Standortwettbewerb. Die Kantone bräuchten Mittel zur Erhöhung der Standortattraktivität, um diese auszugleichen. Die gleiche Haltung vertrat der Bundesrat.

Mitte ändert ihre Haltung

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte an der 50-50-Lösung festhalten. Jürg Grossen (GLP/BE) kritisierte, es habe niemand überzeugend dargelegt, wie die Standortförderungsmassnahmen der Kantone genau aussehen sollten. SP und Grüne hätten bereits klargemacht, dass sie eine Lösung mit einem Bundesanteil von nur einem Viertel nicht mittragen würden. Es drohe eine Niederlage in der Volksabstimmung über den Verfassungsartikel.

Den Ausschlag gab das Abstimmungsverhalten der Mitte. Diese hatte bei der ersten Behandlung des Geschäfts mit der Ratslinken und den Grünliberalen für einen hälftigen Bundesanteil gestimmt. In der Differenzbereinigung war die Fraktion gespalten, mehrere Mitglieder enthielten sich der Stimme.

SP sieht Bevorteilung der Konzerne

Der kommende Abstimmungskampf warf in der Debatte seine Schatten voraus. «Diese Mindeststeuer soll dafür sorgen, dass die Menschen in diesem Land endlich weniger Steuern zahlen», sagte Cédric Wermuth (SP/AG). Die Konzerne müssten einen gerechten Beitrag an die Finanzierung der Infrastruktur leisten.

Das Signal an die Menschen sei, dass man die Mehreinnahmen direkt an die Konzerne zurückgeben wolle – und die Bevölkerung mit den steigenden Krankenkassenprämien allein lasse, kritisierte der Co-Präsident der SP die Ratsrechte.

Volk entscheidet im kommenden Sommer

Festgehalten hat der Nationalrat an der zweiten verbliebenen Differenz. Er will den Kantonen weiterhin vorgeben, wie sie Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen beteiligen sollen. Konkret will die grosse Kammer eine Verteilung wie bei der Gewinnsteuer. Der Ständerat lehnt dies ab.

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro im Jahr. Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Über die dafür nötige Verfassungsänderung werden Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen.

SRF 4 News, 06.12.2022, 12:00 Uhr ; 

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