- Der Bundesrat will mit neuen Verantwortungsregeln für Grossunternehmen der EU folgen.
- Seine Vorlage, die ein indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative sein soll, orientiert sich an neuen, abgeschwächten Vorgaben der EU.
- Die zweite Konzernverantwortungsinitiative selbst lehnt der Bundesrat ab, wie er schon im Herbst bekanntgab.
- Seinen geplanten indirekten Gegenvorschlag, das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), hat er bis am 9. Juli in die Vernehmlassung gegeben.
Der Gegenvorschlag solle gewährleisten, dass grosse Schweizer Unternehmen Vorgaben zu Menschenrechten einhielten und die Umwelt schützten, schreibt der Bundesrat. Doch gleichzeitig müssten die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.
Grossunternehmen sollen spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt einhalten müssen. Betroffen wären die dreissig grössten Unternehmen im Land.
Hingegen wären weniger Unternehmen als heute zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, nämlich rund 100 Unternehmen. Heute gilt dies für etwa 200 Unternehmen.
Gesetzlich verankern will der Bundesrat auch Haftungsregeln. Und eine nationale Aufsicht soll dafür sorgen, dass die Vorgaben durchgesetzt werden. Der Bundesrat will diese Aufgabe der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen.