- Schweizer Konzerne und ihre Tochterfirmen sollen im Inland und Ausland Menschenrechte und Umweltschutz respektieren und für angerichtete Schäden haften müssen.
- Die zweite Konzernverantwortungsinitiative ist in Bern eingereicht worden.
- Die Initiative war erst Anfang Jahr lanciert worden.
Eine erste Konzernverantwortungsinitiative schaffte 2020 zwar das Volks-, aber nicht das Ständemehr. Die Koalition für Konzernverantwortung reichte nun die neue Initiative mit über 287'000 Unterschriften ein.
Zweiter Anlauf
Die Initiative war erst Anfang Jahr lanciert worden. Schon nach lediglich 14 Tagen hatten 183'661 Stimmberechtigte die Initiative unterschrieben, wie die Koalition für Konzernverantwortung mitteilte. Dass die neue Initiative so schnell zustande gekommen sei, zeige die grosse Unterstützung für das Anliegen, so der Solothurner Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt im Communiqué.
Die Koalition für Konzernverantwortung besteht aus über 90 Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Hilfswerken. Es ist bereits die zweite Initiative dieser Art. Eine erste Konzernverantwortungsinitiative war 2020 an der Urne knapp gescheitert. Die für die neue Initiative verantwortliche Koalition kritisierte die daraufhin umgesetzten Gesetzesbestimmungen mehrfach als ungenügend.
Orientierung an internationalen Leitlinien und EU-Vorschriften
Seither hätten europäische Länder wie zum Beispiel Deutschland Konzernverantwortungsgesetze eingeführt, moniert die Koalition. Und die EU habe 2024 eine Sorgfaltsrichtlinie verabschiedet. Doch in der Schweiz komme die Diskussion nicht voran.
Die Initiative verlangt, dass sich die Schweiz bei der Konzernverantwortung an internationalen Leitlinien und EU-Vorschriften orientiert. Unternehmen sollen mit einem international abgestimmten Konzernverantwortungsgesetz damit Planungssicherheit erhalten.
Die EU-Kommission schlägt allerdings unterdessen eine Lockerung der Nachhaltigkeitsregulierungen vor. Nur noch jeder fünfte der bisher verpflichteten Betriebe soll über Nachhaltigkeit berichten müssen. Lockern will die EU-Kommission auch das EU-Lieferkettengesetz und Vorgaben für nachhaltige Investitionen. Der Bundesrat kündigte daraufhin an, die Berichterstattungspflicht pragmatisch zu gestalten. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erhielt im März 2025 den Auftrag, Varianten mit diesem Ziel auszuarbeiten. Entscheiden will der Bundesrat erst nach der EU – auch er will international abgestimmte Regeln. Spätestens im Frühjahr 2026 soll aber ein Entscheid fallen.
Die Gesetzesbestimmungen für die Umsetzung der Initiative müsste das Parlament spätestens zwei Jahre nach dem Ja zur Initiative verabschieden. Mit dieser Frist wollen die Initiantinnen und Initianten betonen, dass sie das Anliegen als dringlich einstufen.